Rentenhöhe bei Flexirente mit Betriebsrente

von
Flexi-Antragsteller

Ich kann ab Januar 2020 eine Altersrente für besonders langjährige Versicherte bekommen, die monatlich 2000 € vor Anrechnung von Hinzuverdienst beträgt. Ich verdiene bis Juni 2020 monatlich 5000 €, ab Juli nichts mehr.

Ich beabsichtige im Vordruck R0230 unter 2. anzugeben: „voraussichtlich bis zum 30.06.2020“ und „in Höhe von insgesamt 30.000 €“.

Wird mir dann für die Monate Januar bis Juni eine geringe Teilrente passend zum hohen Hinzuverdienst und ab Juli die Vollrente gezahlt? Oder wird für alle 12 Monate eine Teilrente gezahlt, für die ersten 6 Monate bei dem Hinzuverdienst eigentlich zu hoch, für die folgenden Monate bei Hinzuverdienst = 0 eigentlich zu wenig.
Dies ist wichtig, weil ich meine Betriebsrente nur zu einer Vollrente erhalte.

von
KSC

wenn die Rente im Januar beginnt bekommen Sie fürs komplette Jahr nur die Teilrente (ca 800 Euro Kürzung).

die volle Rente bekommen Sie bei Rentenbeginn 01.06. oder 01.07.

von
KSC

Wenn Sie im Juni das Regelalter (65+x) erreichen gibts natürlich auch ab dann die volle Rente.

von
Flexi-Antragsteller

Die Regelaltersgrenze erreiche ich erst Anfang 2021!

Bedeutet das also: Rentenbeginn Januar 2020 keine Betriebsrente ab Juli? Wähle ich den Rentenbeginn Juni / Juli gibt es bis dahin eine geringe Teilrente und ab dann die Vollrente + Betriebsrente? Das können dann aber ja völlig unterschiedliche Gesamtbeträge für 2020 sein, oder?

von
W°lfgang

Hallo Flexi-Antragsteller,

warum haben Sie sich nicht schon vor Rentenbeginn/Beschäftigungsende - in Kombination mit Betriebsrente/anhängig von einem Vollrentenbeginn - beraten lassen?

Hier dann im Nachhinein die 'verschenkte' Best-Option im Hinblick auf Flexirente aufzudröseln, ist vertane Zeit. Oder steht der Rentenantrag etwa noch offen?

> Dies ist wichtig, weil ich meine Betriebsrente nur zu einer Vollrente erhalte.

Das ist hier in Summe der 'Knackpunkt' ...wo stehe ich am Besten da?!

Gruß
w.

von
Fexi Antragsteller

Ja, ich habe die Rente noch nicht beantragt, habe das aber bis zum Monatsende noch vor.

von
W°lfgang

Hallo Flexi-Antragsteller,

erfahrungsgemäß ist ein Beschäftigungsende zum Jahresende der beste Weg, die 'Flexi-Rente' ab Jahresmitte ff. bis zum Beschäftigungsende noch parallel mitzunehmen.

Bei Ihrem offensichtlich beabsichtigtem Beschäftigungsende zum 30.06. bietet sich vielleicht die Variante an, die Rente ab 01.06. zu beantragen/neben dem letzten Beschäftigungsmonat voll mitzunehmen. Ihrer Aussage zufolge beträgt Ihr Brutto-Entgelt 5000 EUR, damit halten Sie ab 01.05. bis Jahresende die Hinzuverdienstgrenze von 6300 EUR ein. Damit Vollrente - und auch Betriebsrente (ÖD?) sofort möglich. Allerdings sollte dann ab Juni bis Jahresende kein Minijob folgen, dann bricht das im Nachhinein zusammen/Betriebsrente wird entzogen.

Achten Sie allerdings auch darauf, dass im letzten Monat/oder folgenden, nicht noch Sonderzahlungen fällig werde (LOB, ausgezahlte Urlaubstage), die die 6300-EUR-Grenze sprengen ...für die Rente nicht von wesentlicher Bedeutung/lediglich kleine Kürzung, für die Betriebsrente schon = Wegfall/Rückforderung, da nur Altersteilrente.

Gruß
w.

von
Flexi-Antragsteller

Hallo W*lfgang und andere Spezialisten

Sollte ich vielleicht zunächst den monatlichen 5000 € Hinzuverdienst für das gesamte Kalenderjahr mit 60000,00 € angeben und dann ab Juli eine Neuberechnung beantragen, weil sich der Hinzuverdienst ja sogar um 100 % nach unten vermindert hat?

Dann wäre doch wohl zunächst von der DRV für 6 Monate die passende Teilrente von nur 210 € mtl = 1260 € zu zahlen. Und nach der Neuberechnung gäbe es für die folgenden 6 Monate ohne Hinzuverdienst die Vollrente von 2000 € = 12000, zusammen also 14600 € (vielleicht nach einer Spitzabrechnung auch nur noch 14520 €). Mit der dann ab Juli zu zahlenden Betriebsrente von monatlich 400 € käme ich ja sogar auf insgesamt 17000 € (oder bei Spitzabrechnung etwas weniger).

Kann es wirklich sein, dass sich derselbe monatliche Hinzuverdienst mit den Angaben einerseits
• „voraussichtlich bis zum 30.06.2020“ und „in Höhe von insgesamt 30.000 €“ oder andererseits
• „laufend“ „in Höhe von insgesamt 60.000 €“( verteilt auf 12 Monate)
so negativ auswirken würden, dass ich auf den Teilrentenbeträgen alleine aus der DRV von 14520 € hängen bleiben würde?

Oder wäre es sinnvoller, zunächst eine prozentuale Teilrente zu beantragen, die bei einer Spitzabrechnung für das gesamte Kalenderjahr durch den Hinzuverdienst von 30.000 € keinesfalls in Frage gestellt würde und dann ab Juli 2020 die Vollrente in Anspruch zu nehmen? Könnte die Betriebsrente dann trotzdem noch entfallen?

von
W°lfgang

Zitiert von: Flexi-Antragsteller
Könnte die Betriebsrente dann trotzdem noch entfallen?

...die entfällt auch nachträglich, wenn kein rechtswirksamer 1. Monat der Altersrente Bestandskraft hatte - auch wenn die Stichtagsregelung/Spitzabrechnung seitens DRV erst zum 01.07. des Folgejahres erfolgt.

Gruß
w.
PS: Vertrauen Sie HIER/im Forum nicht auf 'rechtlichen' Rat/latente Hinweise zur möglichen Rechtslage, den Sie nicht selbst zweifelsfrei bei den zuständigen Stellen verifiziert haben ;-)

von
Modi1969

Hallo,

Sie vermischen neues und altes Recht: es gilt eine Kalenderjahres-Hinzuverdienstgrenze. Es ist im Gegensatz zum alten Recht egal, in welchen Monaten Sie Einkünfte beziehen oder nicht. Übersteigen Sie im maßgebenden Zeitraum (1.1./ Rentenbeginn bis 31.12./ Regelalter) die Kalenderjahres-Hinzuverdienstgrenze, haben Sie für das gesamte Kalenderjahr nur einen Teilrentenanspruch und somit kann die Betriebsrente erst im folgenden Kalenderjahr ggf. fließen (wenn dann die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird). Die alte Regelung, wonach ab Monat ohne Einkünfte wieder die volle Rente floss, gilt nicht mehr...

von
Modi1969

Korrektur:

Hallo,

Sie vermischen neues und altes Recht: es gilt eine Kalenderjahres-Hinzuverdienstgrenze. Es ist im Gegensatz zum alten Recht egal, in welchen Monaten Sie Einkünfte beziehen oder nicht. Übersteigen Sie im maßgebenden Zeitraum (1.1./ Rentenbeginn bis 31.12./ Regelalter) die Kalenderjahres-Hinzuverdienstgrenze, haben Sie in diesem Zeitraum (1.1. bzw. Rentenbeginn bis 31.12. bzw. Regelalter) nur einen Teilrentenanspruch und somit kann die Betriebsrente erst im folgenden Kalenderjahr ggf. fließen (wenn dann die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird). Die alte Regelung, wonach ab Monat ohne Einkünfte wieder die volle Rente floss, gilt nicht mehr...

von
Modi1969

Immer noch zu ungenau:
Vollrente und BAV ggf. erst im Folge-Kalenderjahr oder ab Regelalter...

von
Ergänzer

Zitiert von: Modi1969
Immer noch zu ungenau:
Vollrente und BAV ggf. erst im Folge-Kalenderjahr oder ab Regelalter...

https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/flexirente-wer-teilrente-bezieht-kann-anspruch-auf-betriebsrente-verlieren.html
https://www.vbl.de/de/service/informationen/newsarchiv/vblinfo-022017_jaxtu9cw.html

Siehe dort auch:
Sollte jedoch zuerst eine Vollrente bezogen werden, die im Folgejahr aufgrund zu hohen Hinzuverdienstes nur noch als Teilrente bestehen bleibt, vermindert sich der Anspruch bei der betrieblichen Rente im gleichen Maße wie bei der gesetzlichen Rente. Hier sind stufenlos alle Prozentvarianten möglich.

Experten-Antwort

Hallo Flexi-Antragsteller,
ich möchte in Summe auf die bereits gegebenen Antworten verweisen.

Aus Rentensicht spielt es keine Rolle, ob erst 60.000 und ab Juli eine Prognoseänderung (Jahreseinkommen "nur" noch 30.000 Euro) oder gleich ein (eher) richtiger Jahreshinzuverdienst von 30.000 Euro angegeben wird.
Wie bereits geschildert handelt es sich um eine Jahreshinzuverdienstgrenze. Also selbst ab Juli (nach Beendigung der Beschäftigung) müsste man noch einen Jahreshinzuverdienst von 30.000 Euro angeben.
Kleinere Abweichungen werden im Rahmen der Spitzabrechnung glatt gezogen und bereinigt.

Falls die BAV tats. nur bei AltersVOLLrentenbezug mit der Zahlung beginnt, müsste der Rentenbeginn ggf derart nach hinten verschoben werden, dass im ganzen Jahr die 6300 Euro nicht überschritten werden (dürfte dann Rentenbeginn Juni werden, auf Einmalzahlungen etc. wurde in den Antworten bereits hingewiesen). Rentenbeginn Dezember des Vorjahres ist manchmal eine Option, scheint lt. Ihrer Schilderung aber nicht möglich zu sein

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