Hallo,
hier wurde nun ja mehrmals darauf hingewiesen, dass beim Wechsel EM-Rente in Altersrente letztere aufgrund Besitzschutzes nicht niedriger ausfallen wird, als die EM-Rente.
Gleichzeitig wird auch oft darauf verwiesen, dass es nur in den seltensten Fällen sein wird, dass die Altersrente höher ausfallen wird, als die EM-Rente.
Das verstehe ich allerdings nicht so ganz. Bei der EM-Rente sind doch Abschläge bis zu 10,8% drinnen. Wenn beim Erreichen der Altersrente mit 67 nun eine komplette Neuberechnung vorgenommen wird, würde dort doch keine Abschläge mehr vorgenommen werden, die Altersrente also auf jeden Fall höher ausfallen?
vg, Simone