Hallo Robert,
sofern Sie eine Vollzeitbeschäftigung aufnehmen, wäre keine Rente wegen voller Erwerbsminderung mehr zu zahlen. Gegebenenfalls würde der Rentenversicherungsträger prüfen, ob die damalige Leistungsbeurteilung aufrecht erhalten wird. Sollte dies der Fall sein, wäre eventuell die teilweise Erwerbsminderungsrente weiter zu leisten, wenn sich herausstellt, dass der Versicherte auf Kosten seiner Gesundheit arbeitet.
Allerdings sind auch hier die Hinzuverdienstgrenzen zu prüfen. Es kann sein, dass es aufgrund der Hinzuverdienstregelung zu keiner Zahlung mehr kommt.
Sollte sich in 2 Jahren herausstellen, dass erneut Rente wegen voller Erwerbsminderung zu berechnen wäre, würde dies abhängig vom neuen Leistungsfall erfolgen. Hierbei wird die dann gültige Rechtslage zu berücksichtigen sein.
Inwieweit sich der Zahlbetrag ändert., kann zum jetztigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Allerdings werden generell alle Beitragszeiten in die Berechnung einbezogen, die der Versicherte bis zum Leistungsfall zurückgelegt hat.