Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Rentenhöhe im Rentenbescheid

von Ralf Puhl16.01.2008 | 15:12
5190 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Laut meinem Rentenbescheid soll ich im Jahre 2025 eine Rente ohne Abschläge von 1.165,65 € erhalten. Ist dies der Rentennettobetrag oder der Rentenbruttobetrag ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das ist nur die Bruttorentenhöhe. Die Nettorente kann sich erst im Einzelfall entsprechend den dann geltenden Beitragssätzen zur Krankenversicherung/Pflegeversicherung ergeben, sofern es diese dann noch geben sollte.

6 Antworten

Antoniusam 16.01.2008 | 15:17
Meinen Sie eine Rentenauskunft ? Da Ihr Rentenversicherungsträger die Höhe Ihres Krankenkassenbeitragssatzes nicht kennt, kann es sich nur um den Brutto-Rentenbetrag handeln. MfG
bekissam 16.01.2008 | 15:21
Die Angabe haben Sie sicher keinem Rentenbescheid entnommen, sondern einer Renteninformation oder einer Rentenauskunft. Diese Angaben können nur geschätzte Bruttobeträge sein. Weder die exakte Rentenhöhe, das allgemeine Beitragssatzniveau (Kranken- und Pflegekasse) noch der individuelle Beitragssatz für das Jahr 2025 können heute irgend jemandem bekannt sein. Solche Aukünfte sollen und können nur eine ungefähre Orientierung geben.
Ulfam 16.01.2008 | 15:45
Dies ist ein hochgerechneter Bruttobetrag, der weder die zukünftigen abzuführenden Beiträge (bislang KV und PV)berücksichtigt, noch die bis 2025 zu erwartenden Kürzungsreformen zukünftiger Bundesregierungen.
Peteram 16.01.2008 | 15:50
keine Panik Ralfi,die Renten steigen wieder,hab Vertrauen in unsere Abgeordnete,die wollen doch auch keine Unruhe im Land u. das erreichst du nur ,wenns den meisten gut geht,das wussten "Adenauer u. der Dicke mit der Zigarre "Erhardt schon.
Emilam 16.01.2008 | 15:44
wäre das schön,wenn das so ausehen würde,ich denke dass im Jahr 2025,es ehr bei den vielen in die Grundsicherung laufen wird....lol......
Ilsiam 17.01.2008 | 13:16
ganz klar...Brutto Bis 2025 kann sich noch viel ergeben.... Krankenkassen-Beiträge und PV usw. da ist das jeweilige Netto nicht vorauszusagen. Ilsi
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026