Ihre Fragen lassen sich abschließend nicht im Forum beantworten.
zur Frage 1:
Hierzu beantragen Sie bitte bei Ihrem RV-Träger eine Rentenauskunft mit allen Anlagen (die Renteninformation ist insofern nicht ausführlich genug).
zur Frage 2:
Mit der von Ihrem RV-Träger errechneten Altersrente und der errechneten Betriebsrente können Sie sich dann an die Knappschaft-Bahn-See wenden und eine entsprechende fiktive Berechnung machen lassen.
zu Frage 3:
Wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zahlstelle. (vgl. auch Ziffer 2)
zu Frage 4:
Falls Sie in der Krankenversicherung der Rentner versicherungspflichtig sind, haben Sie davon auch KV-Beiträge (8,2 %) und PV-Beiträge (1,95 wenn Sie Kinder haben) zu zahlen. Hinsichtlich der Betriebsrente wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zahlstelle.
zu Frage 5:
Wenn Sie eine Rentenauskunft mit allen Berechnungsanlagen beantragen, erhalten Sie ebenfalls eine detaillierte Aufstellung der bewerteten Kindererziehungszeiten.
zu Frage 6:
Den Rentenantrag sollten Sie etwa 3 Monate vor dem Rentenbeginn stellen. Lassen Sie sich im Rahmen der Rentenantragstellung beraten, ob Sie vom sog. „Hochrechnungsverfahren“ Gebrauch machen sollten. In diesem Fall werden die beitragspflichtigen Einnahmen der letzten 3 Monate vor Rentenbeginn grob hochgerechnet. Beachten Sie hierzu, dass eine spätere Neuberechnung wegen Differenzen nicht möglich ist.