Guten Tag Shaggy,
die bisherigen Antworten, insbesondere die von Modi1969, sind zielführend.
Den dort enthaltenen Tipp zur frühzeitigen Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger rechtzeitig vor dem möglichen Zeitpunkt der „Umwandlung“ Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Altersrente sollten Sie beherzigen. Mit dieser Proberechnung hätten Sie eine belastbare Grundlage für Ihre weiteren Entscheidungen.