Hallo User RuW,
Sie haben einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Ob es die volle Erwerbsminderungsrente oder teilweise Erwerbsminderungsrente wird, entscheidet die Deutsche Rentenversicherung.
Sollten Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen, gibt es eine individuelle Hinzuverdienstgrenze.
Die unverbindliche Aussage über Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze können Sie aus Ihrer letzten Rentenauskunft, nicht Renteninformation, ersehen.
Warten Sie die Entscheidung über Ihren Rentenantrag ab und setzten Sie sich dann mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung. Erst dann kann entschieden werden, ob Sie weiterhin beschäftigt bleiben können oder nicht.