Rentenhöhe und Hinzuverdienstgrenze bei Teilerwerbsminderungsrente

von
RuW

Hallo,

ich habe einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente gestellt. Die DRV Bund kann mir aber keine Auskunft über meine zu erwartende Rentenhöhe und die Hinzuverdienstgrenze geben. Das ist aber wichtig, weil mein Arbeitgeber wissen möchte, wieviel Stunden ich wieder arbeiten werden kann. Wo kann ich mir das ausrechnen lassen?

Danke.

LG
RuW

von
Anonym

Während eines laufend Rentenverfahren ist aus edv-technischen Gründen keine Probeberechnung möglich.

Sie können Sie jedoch am Wert ihrer letzten Rentenauskunft orientieren. Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente.

Eine verbindliche Auskunft ist nicht möglich, weil ihr Rentenbeginn vom medizinische festzustellen Leistungsfall abhängt. Abhängig hiervon können sich die Berechnungswerte ändern.

Ehrlich gesagt, geht das ihren Arbeitgeber nichts an. Ob etwas abgezogen wird von der Rente oder nicht ist ihre private Angelegenheit, weil es ihren Arbeitgeber nichts kostet, wenn etwas abgezogen wird. Falls sich ihr Arbeitgeber auf Fürsorgepflicht seine Personals berufen will, dann ist dem zu sagen, dass es ausreichend ist, sie als Mitarbeiter auch eine eventuelle Gefahr hinzuweisen.

von
Student

Bei einer Teilrente können Sie täglich bis zu unter 6 h arbeiten. Es gibt keine individuelle Feststellung der Stundenanzahl.

von
RuW

Danke für die Antwort.

Experten-Antwort

Hallo User RuW,

Sie haben einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Ob es die volle Erwerbsminderungsrente oder teilweise Erwerbsminderungsrente wird, entscheidet die Deutsche Rentenversicherung.
Sollten Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen, gibt es eine individuelle Hinzuverdienstgrenze.
Die unverbindliche Aussage über Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze können Sie aus Ihrer letzten Rentenauskunft, nicht Renteninformation, ersehen.

Warten Sie die Entscheidung über Ihren Rentenantrag ab und setzten Sie sich dann mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung. Erst dann kann entschieden werden, ob Sie weiterhin beschäftigt bleiben können oder nicht.

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