Hallo Neguro,
die in der Renteninformation aufgeführten Rentenhöhen werden immer brutto angegeben.
Als krankenversicherungspflichtiger Rentner müssen Sie aus Ihrer gesetzlichen Rente Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Die Überweisung übernimmt der Rentenversicherungsträger für Sie. Die Krankenversicherungsbeiträge teilt sich der Rentenversicherungsträger mit Ihnen je zur Hälfte. Allgemeiner Beitragssatz z.Z. 14 %. Ihr Antreil beträgt hier 7 % der mtl. Bruttorente. Den zusätzlichen Beitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 0,9 %, sowie den mtl. Beitragssatz zur Pflegeversicherung müssen Sie alleine tragen. Pflegeversicherung = 1,95 % der Bruttorente. Beitragszuschlag für Kinderlose = 0,25 %.
Sind Sie freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse oder privat versichert, zahlen Sie den Beitrag eigenverantwortlich an Ihr Krankenversicherungsunternehmen. Sie erhalten dann von Ihrem Rentenversicherungsträger einen mtl. Zuschuss in Höhe von 7 % Ihrer Bruttorente.
Dieser Zuschuss wird mit der mtl. Bruttorente ausgezahlt.