Sehr geehrte Engel,
die berechneten Erwerbsminderungsrenten enthalten Zurechnungszeiten. Versicherte, die erwerbsgemindert sind und Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben, erhalten vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres eine Zurechnungszeit; sie soll den vorzeitigen Eintritt der Erwerbsminderung im Versicherungsleben ausgleichen (bei den Renteninformationen wird als Leistungsfall das Datum der Information zugrunde gelegt).
Die zu berücksichtigende Zurechnungszeit wird somit jährlich kürzer und wenn sich ggf. das Entgelt des vergangenen Jahres / der vergangenen Jahre noch verringert hat, kann sich eine Verminderung der Erwerbsminderungsrente ergeben, denn die Zurechnungszeit erhält den Durchschnittswert (Gesamtleistungswert) an Entgeltpunkten, der sich aus der Gesamtleistung an Beiträgen im belegungsfähigen Zeitraum ergibt.
Sofern Sie weitere Informationen wünschen wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungs-träger oder lassen sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversiche-rung in Ihrer Nähe beraten.
Mit freundlichen Grüßen