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Renteninfo

von Engel07.07.2008 | 16:01
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In meiner jährlichen Renten-Info steht jedesmal ein geringerer Betrag, den ich für die EM-Rente bekommen würde. Warum ist das so? Kann mir das bitte jemand erklären, damit ich es auch verstehe. Vielen Dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrte Engel,

die berechneten Erwerbsminderungsrenten enthalten Zurechnungszeiten. Versicherte, die erwerbsgemindert sind und Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben, erhalten vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres eine Zurechnungszeit; sie soll den vorzeitigen Eintritt der Erwerbsminderung im Versicherungsleben ausgleichen (bei den Renteninformationen wird als Leistungsfall das Datum der Information zugrunde gelegt).

Die zu berücksichtigende Zurechnungszeit wird somit jährlich kürzer und wenn sich ggf. das Entgelt des vergangenen Jahres / der vergangenen Jahre noch verringert hat, kann sich eine Verminderung der Erwerbsminderungsrente ergeben, denn die Zurechnungszeit erhält den Durchschnittswert (Gesamtleistungswert) an Entgeltpunkten, der sich aus der Gesamtleistung an Beiträgen im belegungsfähigen Zeitraum ergibt.

Sofern Sie weitere Informationen wünschen wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungs-träger oder lassen sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversiche-rung in Ihrer Nähe beraten.

Mit freundlichen Grüßen

9 Antworten

Rosannaam 07.07.2008 | 16:03
Hallo Engel, evtl. liegt es daran, dass sich jedes Jahr die Zurechnungszeit (vor dem 60. Lebensjahr) verkürzt. Bei der Renteninformation wird vom TAGESDATUM der Erstellung als Leistungsfall ausgegangen. Sind Sie noch weiterhin beschäftigt, ändern sich die Werte (tatsächliches Entgelt, verkürzte Zurechnungszeit). Die ganze Berechnung zu erklären, würde den Rahmen hier sprengen. Vielleicht hat ein anderer User noch eine weitere/bessere Erklärung. MfG Rosanna.
Elaam 07.07.2008 | 18:30
Hallo Engel, bei mir ist es auch so. Das war damals der Grund warum ich mich ein bißchen eingehender mit der Rentenberechnung befasst habe. Wie Rosanna schon geschrieben hat, kann man hier leicht den Rahmen sprengen. Ich versuche es also so kurz wie möglich zu erklären. Bei einer Erwerbsminderungsrente gibt es die so genannte Zurechnungszeit. Das ist die Zeit von der Rentenantragstellung bis zum 60. Lebensjahr. Für diese Zeit müssen die Rentenpunkte ermittelt werden. Es wird immer die gesamte Leistung bewertet und daraus sozusagen ein Durchschnitt gebildet. Früher habe ich Vollzeit gearbeitet. Danach habe ich die Kinder bekommen. Wäre ich damals erwerbsgemindert geworden, hätte ich eine ziemlich hohe EM Rente bekommen, da ich bis dahin eben als Vollzeitkraft Beiträge entrichtet habe. Nach der Kinderpause habe ich nur noch halbtags gearbeitet, was natürlich einen niedrigeren Verdienst mit sich bringt. Wenn jetzt der Gesamtleistungswert berechnet wird, komme ich auf einen geringeren Durchschnitt, mit dem die restliche Zeit bis zum 60. Geburtstag bewertet wird. Hinzu kommt, dass sich die Zurechnungszeit mit jedem Jahr verringert. Mein Rentenanspruch, bei Eintritt einer Erwerbsminderung, wird auch von Jahr zu Jahr geringer. Vielleicht ähnelt Ihr Lebenslauf meinem! Gruß Ela
Rosannaam 07.07.2008 | 23:15
So in etwa ist es. Nur dieser Beitrag stimmt nicht ganz: " Das ist die Zeit von der Rentenantragstellung bis zum 60. Lebensjahr. " Die Zurechnungszeit rechnet ab LEISTUNGSFALL bis zum 60. LJ. Manchmal kann dies der Tag der Rentenantragstellung sein, was aber nicht die Regel ist. In der Renten-Info wird als Leistungsfall immer der Tag des Ausdrucks der Information genommen. Dadurch, dass jährlich die Renten-Info erstellt wird, vermindert sich die Zurechnungszeit auch um dieses Jahr. Die jährliche Renteninformation sollte eigentlich auch mehr der Information über die Höhe einer ALTERSRENTE dienen (zwecks Altersvorsorge). Möchte man eine RENTENAUSKUNFT über die EM-Rente, sollte man speziell eine solche beantragen, am besten mit Berechnungsanlagen. Insbesondere dann, wenn man sich vor der Rentenantragstellung einer EM-Rente über deren Höhe informieren will/muss. MfG Rosanna.
Engelam 08.07.2008 | 11:01
Danke für die vielen Auskünfte. Hab ich das jetzt so verstanden, dass je älter ich werde, eine evtl. EM-Rente niedriger ausfällt als in jungen Jahren? Irgendwie versteh ich das immer noch nicht. PS. Bei mir hat sich seit ich arbeite, nix geändert.
Schadeam 08.07.2008 | 11:11
nein so kann man das nicht stehen lassen. Lassen Sie sich persönlich beraten, im Gespräch kann man so etwas besser erklären. Wenn sich am Niveau Ihres Verdienstes nichts ändert und auch die Gesetze gleich bleiben, dürfte auch die EM Rente gleich bleiben.
Ulfam 08.07.2008 | 11:49
Hallo Engel, um es für Sie verständlicher zu machen benutze ich ein fiktives Beispiel. Bsp.: EMR (Erwerbsminderungsrente) lt. Renteninformation(R-Info) vom 08.07.08 = 1000.- € Hier geht die DRV vom Leistungsfall am 08.07.08 aus, da dass das Datum der R-Info ist! (s.Beitrag von @Rosanna) Das bedeutet Sie erhalten eine Zurechnungszeit (ZZ) vom 09.07.08 - zum 60.Lj.!!! Insgesamt ergibt diese Berechnung nun 1000.-€ Jetzt erhalten Sie diese R-Info erneut ein Jahr später, so am 17.08.2009 Die ZZ errechnet sich nun vom 18.08.09 - zum 60.Lj. soweit so gut? Ihr Gesamtleistungswert für die Bewertung der ZZ erhöht sich logischer Weise aufgrund Ihrer weiteren Arbeitsjahre, aber die ZZ wird dadurch kürzer und fällt somit geringer aus. Die "Entgeltpunkte" aus Ihrer Arbeit "verdrängen" die Entgeltpunkte für die ZZ!! Ich hoffe, jetzt ist es ein wenig verständlicher? Grüße vom Ulf
Engelam 08.07.2008 | 14:24
Entweder steh ich auf der Leitung oder ich kapier es wirklich nicht. Wenn ich also erst mit 58 J. erwerbsgemindert werde, bekomme ich ja fast gar nichts mehr. Erst dann wieder ab 60 mehr ??
Ulfam 08.07.2008 | 14:59
*steigen Sie mal runter von der Leitung* (Scherzle) also, wenn sie mit 58 em würden, bekommen sie nur noch eine ZZ von 58-60. dafür haben sie doch die entgeltpunkte bis zum 58.Lj. durch ihre arbeit "gedeckelt". Die ZZ belegt praktisch alle "freien Monate", die sie aufgrund der krankheit nicht durch eigene "Arbeitskraft" erreichen können! So besser? Grüßle Ulf
Realistam 08.07.2008 | 15:01
Das kommt auf Ihren Verdienst an. Sollten Sie weiterhin mindestens Ihren bisherigen Durchschnittsverdienst erzielen, ändert sich nichts an Ihrer Renten-Prognose. Liegt Ihr künftiger Verdienst aber unter Ihrem bisherigen Durchschnittseinkommen, sinken die Rentenwerte. Eine Erhöhung Ihres bisherigen Durchschnittsverdienstes würde eine Steigerung der Rentenwerte bedeuten.
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