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Renteninfo und Kontoklärung

von 2-Fragen23.07.2008 | 22:01
1207 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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2 Fragen: 1) Ich habe übersehen, dass ich zur Kontoklärung aufgefordert wurde (in irriger Annahme, dass es sich blos um eine Renteninfo handelt ungelesen abgeheftet). Jetzt steht mir ein Bescheid bevor. Kann ich trotz eigener Schuld einen Widerspruch einlegen und Beweise für Beitragszeiten nachlegen? 2) In meinen Renteninfos sinkt meine Rente, obgleich ich immer mehr einzahle und etwas besser verdiene. Wie kann das sein? Schöne Dank für Antworten!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zu 1: Sie erhalten ungefähr nach 6 Monaten automatisch vom Kollegen "Computer", wenn Sie nicht reagiert haben, eine Rentenauskunft. Diese können Sie bis zum Rentenbeginn zu jederzeit noch korrigieren, wenn z.B. Zeiten fehlen oder die Lehrzeit ist nicht als solche gekennzeichnet ist; oder bei den Frauen fehlen die Kinder usw.

Zu 2: Sie müssen bei jeder Renteninfo die zweite Summe (Ihre bislang erreichte Rentenanwartschaft) mit der alten RT-Info vergleichen. Da müsste eine Steigerung zu ersehen sein. Wenn nicht, dann sollten Sie wie "no name" schon erwähnte den Versicherungsverlauf überprüfen.

Bei den anderen Rentensummen, für Erwerbsminderungsrente und die Hochrechnung bis 65 plus X, können Unterschiede eintreten, da dort eine Hochrechnung mit einem Durchschnitts wert der letzten Jahre berechnet wird. Wenn in den letzten Jahre z.B. eine Veränderung des Verdienstes eintraf muss sich zwangsläufig der Durchschnitt verändert haben.

1 Antworten

no nameam 24.07.2008 | 06:19
zu 1. Natürlich können Sie Widerspruch einlegen. Es würde aber auch einfach genügen, wenn Sie den Antrag auf Kontenklärung, der bei der vermeintlichen "Renteninfo" dabei war, auszufüllen und an Ihre zuständige DRV zu schicken. Legen Sie eventuelle Nachweise natürlich bei. zu 2. Es könnte sein, dass eventuell Beitragszeiten fehlen oder andere Zeiten aufgrund des sich ändernden Rechtsstands aufgehoben wurden. Vergleichen Sie den Versicherungsverlauf mit älteren Versicherungsverläufen. Vielleicht erkennen Sie Unterschiede!
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