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Experten-Antwort

Renteninformation

von Ina06.07.2015 | 17:52
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Hallo, ich habe bis 30.06.2015 eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten und Teilzeit im Rahmen der Möglichkeiten versicherungspflichtig gearbeitet. Über den Weitergewährungsantrag wurde noch nicht entschieden, Mitte Juni gab es dazu einen GA-Termin. Bereits vor drei Monaten hatte ich um Übersendung einer Renteninformation gebeten, zum heutigen Tag (nach einer weiteren Bitte im Mai 2015) aber keine erhalten. Gibt es für Teilzeit-EM-Rentner mit Verdienst keine Renteninfo mehr? Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ina,

wir empfehlen Ihnen, die Erstellung einer aktuellen Renteninformation schriftlich anzufordern, da, wie bereits von KSC geschildert, kein Automatismus greift und diese bei laufenden Rentenzahlungen nicht automatisch erstellt wird. Hierzu ist die Einschaltung der Sachbearbeitung erforderlich.

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9 Antworten

KSCam 06.07.2015 | 18:20
Die jährliche Renteninformation ist für Rentenbezieher nicht vorgesehen.
Inaam 06.07.2015 | 19:18
Ich beziehe aber noch mein Teilzeit-Gehalt und zahle entsprechende Sozialabgaben...
W*lfgangam 06.07.2015 | 20:50
Hallo Ina, fordern Sie eine Rentenauskunft an, schriftlich, nicht über das Web-Interface ...oder greift da auch ein 'Stopp-Mechanismus', der schriftliche Anfragen der Versicherten auf Datenauskunft einfach einverwirft? (KSC? ...natürlich haben solchen Anfragen niedrigste Priorität - stehen sogar hinter dem morgendlichen Kaffeekochen zurück, damit die DRV-MA auf Touren kommen ;-)) Gruß w.
Upsalaam 07.07.2015 | 09:47
Es ist technisch gar nicht möglich eine Renteninformation / Rentenauskunft bei einem laufenden Rentenbezug zu erstellen. Einzige Möglichkeit wäre die Erstellung einer Probeberechnung unter Hochrechnung der jeweiligen Entgelte. Dafür sollte man allerdings wissen, wann man in Rente gehen will. Zudem macht eine Probeberechnung mehr als ca. 1 bis 2 Jahre vor dem Beginn der Altersrente meines Erachtens wenig Sinn (da zu viele ungewisse Faktoren in eine Probeberechnung mit rein spielen) und ist ausgesprochen aufwendig zu erstellen. Ratsam wäre daher vielmehr einen Beratungstermin bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu erstellen. Dort kann man Ihnen erläutern, wie sich Ihre Teilzeitarbeit auf eine spätere Altersrente auswirken kann.
KSCam 07.07.2015 | 09:52
Nochmals zur Klarstellung: Die jährlich automatische Renteninformation und die alle paar Jahre automatische Rentenauskunft bekommen Rentenbezieher nicht - da greift die Automatik nicht (und das hat nichts mit Kaffee kochen, etc. zu tun) Wenn ein Rentenbezieher so etwas bekommen will muss er z.B. eine "Probeberechnung der vollen EM Rente" oder eine "Probeberechnung der künftigen Altersrente zum xx.xx.20xx unter berücksichtigung der Verdienste im bisherigen Umfang" verlangen. Dann sollte er eine individuelle Auskunft bekommen, die allerding von der Sachbearbeitung etwas mehr Aufwand erfordert als Rentenauskunft und Renteninformation eines Nichtrentners (die geht automatisch, bzw. per einfachem Befehl an die EDV.
Sabine Krünitzam 07.07.2015 | 12:38
Hallo,ich habe seit über 3 Jahren einen Antrag auf EU-Rente gestellt . Zur Zeit laüft eine Klage gegen die Rentenversicherung Mitteldeutschland.Mein Mann muss wahrscheinlich aus beruflichen Gründen bald nach Mecklenburg Vorpommern. Kann ich mit ihm zusammen umziehen oder geht das nicht weil ich in Dresden Klage erhoben habe???Liebe Grüße von Frau Krünitz gebeten, zum heutigen Tag (nach einer weiteren Bitte im Mai 2015) aber keine erhalten. Gibt es für Teilzeit-EM-Rentner mit Verdienst keine Renteninfo mehr? Gruß
Gackiam 07.07.2015 | 21:43
Ich habe gehört, wenn Rentenbezieher eine Renteninformation wollen, steht ihnen das gar nicht zu, weil sie es nicht verdienen. Dann kann sogar die Rente entzogen werden. Also halten sie sich ruhig - im eigenen Interesse. Sie verursachen sonst nur unnütze Kosten.
Inaam 08.07.2015 | 10:19
Ich beziehe aber noch mein Teilzeit-Gehalt und zahle entsprechende Sozialabgaben...
Ich habe gehört, wenn Rentenbezieher eine Renteninformation wollen, steht ihnen das gar nicht zu, weil sie es nicht verdienen. Dann kann sogar die Rente entzogen werden. Also halten sie sich ruhig - im eigenen Interesse. Sie verursachen sonst nur unnütze Kosten.
Da würde mich doch mal die rechtliche Grundlage interessieren...
W*lfgangam 08.07.2015 | 21:47
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