Nach § 109 SGB VI sollten Sie die Renteninformation jährlich erhalten. Ab dem vollendeten 54. Le-bensjahr würde diese alle drei Jahre durch eine Rentenauskunft ersetzt.
Bei der Renteninformation ist ein Versicherungsverlauf nicht vorgesehen, wohl aber wird im Text auf den Zeitraum verwiesen, für den Daten gespeichert sind. Erst bei der Rentenauskunft erhalten Sie als Anlage einen Versicherungsverlauf.
... oder Sie werden für eine Kontenklärung angeschrieben.
... oder Sie fragen beim Rententräger wegen einem Versicherungsverlauf/Rentenauskunft nach.
Aus meiner persönlichen Erfahrung wäre eine Rentenauskunft nach Kontenklärung eine große Unter-stützung, zum Beispiel für die private Altersvorsorge.