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renteninformation

von lara28.05.2009 | 21:37
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3 Antworten

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wie oft bekommt man eigentlich eine renteninformation zugeschieckt und wie oft einen verlauf.ist es üblich das bei der information kein verlauf dabei ist? gruß lara

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach § 109 SGB VI sollten Sie die Renteninformation jährlich erhalten. Ab dem vollendeten 54. Le-bensjahr würde diese alle drei Jahre durch eine Rentenauskunft ersetzt.

Bei der Renteninformation ist ein Versicherungsverlauf nicht vorgesehen, wohl aber wird im Text auf den Zeitraum verwiesen, für den Daten gespeichert sind. Erst bei der Rentenauskunft erhalten Sie als Anlage einen Versicherungsverlauf.

... oder Sie werden für eine Kontenklärung angeschrieben.

... oder Sie fragen beim Rententräger wegen einem Versicherungsverlauf/Rentenauskunft nach.

Aus meiner persönlichen Erfahrung wäre eine Rentenauskunft nach Kontenklärung eine große Unter-stützung, zum Beispiel für die private Altersvorsorge.

2 Antworten

KSCam 28.05.2009 | 22:30
Die Renteninformation kommt jährlich einmal und hat i.d.R. keinen Versicherungsverlauf dranhängen. Der Versicherungsverlauf kommt ca alle 6 Jahre. Aber wer einen braucht, kann den ja persönlich anfordern - das sollte unproblematisch sein? Brief schreiben, telefonisch anfordern, übers Internet....
-_-am 30.05.2009 | 19:53
Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten jährlich eine schriftliche Renteninformation. Ein Versicherungsverlauf ist nur bei der 1. Renteninformation beigefügt. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres wird diese alle drei Jahre durch eine Rentenauskunft ersetzt. Besteht ein berechtigtes Interesse, kann die Rentenauskunft auch jüngeren Versicherten erteilt werden oder in kürzeren Abständen erfolgen. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__109.html Der Träger der Rentenversicherung unterrichtet die Versicherten regelmäßig über die in ihrem Versicherungskonto gespeicherten Sozialdaten, die für die Feststellung der Höhe einer Rentenanwartschaft erheblich sind (Versicherungsverlauf). Hat der Versicherungsträger das Versicherungskonto geklärt oder hat der Versicherte innerhalb von sechs Kalendermonaten nach Versendung des Versicherungsverlaufs seinem Inhalt nicht widersprochen, stellt der Versicherungsträger die im Versicherungsverlauf enthaltenen und nicht bereits festgestellten Daten, die länger als 6 Kalenderjahre zurückliegen, durch Bescheid fest. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__149.html Anforderungen über folgende Seite: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/…
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