Sehr geehrtes Expertenteam,
ich möchte gern wissen, ob in der Renteninformtion bezüglich des ausgewiesenen Zahlbetrags einer Rente wegen Erwerbsminderung bereits die Abschläge von bis zu 10,8% auf die Rentenhöhe enthalten sind - oder ob ich die noch von dem Betrag abziehen muss, wenn die Rente vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt. Danke und freundliche Grüße, Claudia