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Renteninformation: Abschläge auf Rente wegen Erwerbsminderung

von Claudia19.02.2010 | 09:47
2155 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrtes Expertenteam, ich möchte gern wissen, ob in der Renteninformtion bezüglich des ausgewiesenen Zahlbetrags einer Rente wegen Erwerbsminderung bereits die Abschläge von bis zu 10,8% auf die Rentenhöhe enthalten sind - oder ob ich die noch von dem Betrag abziehen muss, wenn die Rente vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt. Danke und freundliche Grüße, Claudia

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Claudia,

die Frage lässt sich ganz kurz beantworten: Ja.

2 Antworten

Gertam 19.02.2010 | 09:54
Bei der Renteninformation ist der Abschlag von 10,8 % immer schon mit berücksichtigt. ( es handelt sich jedoch immer um die Bruttorente,also KV/PV nicht vergessen )
oder ja neinam 19.02.2010 | 19:15
Eine "oder"-Frage läßt sich nicht ganz kurz beantworten, jedenfalls nicht nur mit "Ja". "Enthalten oder nicht", dass war hier die Frage. Ja, die Abschläge sind bei der angegebenen Bruttorente immer bereits berücksichtigt. Die Beträge für Eigenanteile an der Kranken- und Pflegeversicherung müssen die Versicherten dagegen selbst errechnen und abziehen. Die Deutsche Rentenversicherung kann nämlich bevor der Rentenantrag vorliegt die Art der Kranken- und Pflegeversicherung nicht wissen. Erst dann meldet das die Krankenkasse.
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