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Experten-Antwort

Renteninformation EWR ab sofort...

von Gerd (W)28.12.2020 | 18:06
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10 Antworten

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Hallo an alle, in meiner Renteninformation steht bei "Rente wegen voller Erwerbsminderung würde die EWR 1405,51€ am 25.11.2020 eingetreten Leistungsfall betragen" Meine Frage dazu, würden dann noch Abschläge hinzukommen? Oder sind die darin schon enthalten? Geb. 11.05.1959. Danke erst einmal. Gerd (W)

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerd(W),

wie bereits erwähnt (von Berater) enthalten die (Brutto-)Rentenbeträge in der Renteninformation beim akuellen Erwerbsminderungsrentenanspruch bereits Abschläge. Weitere Rentenabschläge müssten also nicht berücksichtigt werden.

Weitere Abzüge (nicht Rentenabschläge), zB durch KV- und/oder Pflegebeiträge und mögliche Steuern, sind jedoch möglich. Insofern auch die Hinweise von Laura und Siehe hier durchaus angebracht.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Zusatzfrage,

die Renteninformation geht jeweils von einer Zeitrente (also Rentenbeginn nach 6 Kalendermonaten) aus und berücksichtigt die aktuelle Rechtslage (also Abschlagsermittlung nach § 264d SGB VI in Abhängigkeit des Geburtsdatums).

Sofern das Datenkonto zur Renteninformation die erforderlichen Jahre nach § 77 SGB VI aufweist (35 bzw 40 Jahre) wird auch diese Regelung bei der Berechnung der ausgewiesenen Erwerbsminderungsansprüche berücksichtigt.

Eine konkrete Angabe ist jedoch nur unter Berücksichtigung des jeweligen Einzelfalles möglich, da eben die 35/40 Jahre ohne individuellen Versicherungsverlauf nicht überprüfbar sind. Auch weitere Rentenzeiten (Stichwort Kontoklärung) können hier zu Veränderungen führen.

Im Regelfall wird die Renteninformation die maßgeblichen Abschläge zum Tagesdatum berücksichtigen.

Im Einzelfall kann der Abschlag etwas kleiner ausfallen (Erwerbsminderungsrentenbetrag dann etwas höher), insbes. wenn sich erst im nachhinein herausstellt, dass § 77/4 SGB VI greift.

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8 Antworten

Lauraam 28.12.2020 | 21:46
Geht da nicht noch KV plus PV von ab ?
Berateram 28.12.2020 | 19:30
In der Renteninformation sind Abschläge bei einer Erwerbsminderungsrente schon berücksichtigt.
Gerd (W)am 28.12.2020 | 19:38
Dankeschön für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Gerd (W)
Siehe hieram 28.12.2020 | 22:00
Danach wurde ursprünglich nicht gefragt und dies hat auch nichts mit den 'Abschlägen' bei einer EM-Rente zu tun. Aber der Brutto-Rentenbetrag ist versicherungspflichtig in der PV (100% Rentner). Ob Beiträge für KV abgezogen werden (50% Rentner) oder ob ein Zuschuss zu einer privaten KV bezahlt werden, hängt von den individuellen Verhältnissen ab. Und lt. geltender Gesetzeslage ist die Rente auch (zum Teil) zu versteuern.
Häam 28.12.2020 | 22:11
Ihre Besserwisserei ist einfach nur peinlich.
Gerd (W)am 28.12.2020 | 22:45
Hallo Laura, Ja sicher, das war mir klar das dies nicht Netto ist. Ich wusste nur nicht, ob es noch Abschläge wegen erreichen des Regelalters gibt. Danke an "Laura" und "Siehe hier".
Zusatzfrageam 29.12.2020 | 10:09
Welche Abzüge wären das hier konkret? Minus 10,2%, da Dauerrente ab Folgemonat oder Minus 9,0% als Zeitrente mit Rentenbeginn 6 Monate nach dem Leistungsfall? oder gar minus 5,4% bzw. 3,6% aufgrund 264d und 77 Abs. 4? gar nicht mal so eindeutig für den durchschnittlich verständlichen Adressaten... :-)
Gerd (W)am 29.12.2020 | 18:25
Hallo, ich habe über 45 Jahre Beiträge Rentenbeiträge erreicht. Danke nochmal an alle, für die Antworten. Mit freundlichen Grüßen Gerd (W)
Deutsche Rentenversicherung
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