Hallo Thomas,
wie von rentencrack bereits beschrieben, benötigen Sie eine Bescheinigung der Fachhochschule über die Studiendauer.
Wenn Sie Ihr Abitur nach dem 17. Geburtstag gemacht haben und diese Schulzeiten noch nicht in Ihrem Versicherungsverlauf eingetragen sind, so ist auch das Abiturzeugnis oder eine Bescheinigung der Schule über den Schulbesuch nach dem 17. Geburtstag erforderlich.
Die Unterlagen sollten Sie im Rahmen einer Kontenklärung mit den Vordrucken V0100 und V0410 einreichen. Sie können diese Vordrucke auch bei einer persönlichen Beratung in einem Servicezentrum der Deutschen Rentenversicherung ausfüllen lassen und die Unterlagen bei diesem Termin vorlegen.