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Experten-Antwort

Renteninformation - fehlende Studienzeiten

von Thomas02.08.2018 | 12:02
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Sehr geehrte Experten/innen, komme jetzt in ein Alter, wo mich meine Rente interessiert, bisher nur jahrzehntelang die Abbuchungen auf dem Gehaltsabrechnung zu Kenntnis genommen. Nun habe ich mir mal meine Renteninformation ganz durchgelesen und festgestellt, dass nicht alles erfasst ist. So habe ich mal studiert, auch das Grundstudium erfolgreich abgeschlossen, aber während des Hauptstudiums ging mir das Geld aus, nebenbei zu arbeiten reichte nicht mehr, musste wieder Vollzeit arbeiten. Bitte was benötige ich von meiner Fachhochschule für Dokumente, damit die Deutsche Rentenversicherung die Zeiten ordnungsgemäß erfassen kann? Mit freundlichen Grüßen Thomas K.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas,

wie von rentencrack bereits beschrieben, benötigen Sie eine Bescheinigung der Fachhochschule über die Studiendauer.

Wenn Sie Ihr Abitur nach dem 17. Geburtstag gemacht haben und diese Schulzeiten noch nicht in Ihrem Versicherungsverlauf eingetragen sind, so ist auch das Abiturzeugnis oder eine Bescheinigung der Schule über den Schulbesuch nach dem 17. Geburtstag erforderlich.

Die Unterlagen sollten Sie im Rahmen einer Kontenklärung mit den Vordrucken V0100 und V0410 einreichen. Sie können diese Vordrucke auch bei einer persönlichen Beratung in einem Servicezentrum der Deutschen Rentenversicherung ausfüllen lassen und die Unterlagen bei diesem Termin vorlegen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Rentencrackam 02.08.2018 | 12:36
Hallo Thomas, die Fachhochschule kann Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, von wann bis wann Sie eingeschrieben waren. Alternativ lässt sich dieses Formular durch die Fachhochschule ausfüllen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Dieser Bogen V0510 ist ein amtlicher Vordruck von der DRV. Dann hätte die alles, was sie benötigt.
Thomasam 02.08.2018 | 13:39
Vielen Dank für die Infos - Kontenklärung hört sich auch gut an. Gruß aus meinem Hochofen, der sich Büro nennt.
Rentenuschiam 02.08.2018 | 18:20
Wundern Sie sich aber nicht, wenn der Rentenbetrag nach Anerkennung der Zeiten nicht gestiegen ist. Schul- und Studienzeiten werden bei der Rentenberechnung nicht mehr berücksichtigt. Sie zählen nur noch für die Wartezeit von 35 Jahren. MfG
chiam 02.08.2018 | 20:10
Und sie erhöhen im gegebenen Fall eine Erwerbsminderungsrente.
Rentenuschiam 02.08.2018 | 20:53
Über die Zurechnungszeiten, ja. Der Umfang der "Rentensteigerung" durch das Studium dürfte sich bei diesem Umweg allerdings überschaubar halten.
W*lfgangam 02.08.2018 | 21:13
Ergänzend: Allerdings dürfte er doch wohl noch Höchstbeiträge 16-17 Lbj. ins Rentenkonto pumpen können, wenn er dazu bisher nie eine Info erhalten hat ...da geht noch was, auch ggf. ü96+ AZ/Ausbildung hinaus :-) Gruß w.
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