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Renteninformation - Höhe Erwerbsminderungsrent

von Marita22.05.2009 | 15:14
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Wie ist es möglich, dass die Erwerbsminderungsrente in meiner Renteninformation von 2008 niedriger ist als in der von 2005 ? Es ist ein Unterschied von ca. 46,- €. Ich meine, wie kann die Rentenhöhe (ohne Rentenbezug) in dieser Zeit geringer geworden sein? Ich bin Jahrgang 12/1948 und habe in 2005/06 Hartz IV bezogen und dann ab 02/2007 wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung gehabt. Danke im voraus für Information.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Marita,

die Renteninformation ist eine Hochrechnung der Rentenwerte, u.a. Erwerbsminderungsrente, mit dem versicherten Durchschnittseinkommen aus den letzten 5 Jahren. Diese Hochrechnung wird jedes Jahr aktualisiert. Somit können und werden sich hieraus jeweils Abweichungen ergeben, weil die Schnittmenge aus den maßgeblichen 5 Jahren immer variiert. Außerdem werden die aktuellen Bezugswerte jedes Jahr überprüft und angepasst, so dass sich daraus auch neue Werte für die Hochrechnung ergeben.

Aufgrund der Änderung in Ihrem versicherten Einkommen in den Jahren 2005/ 2006 konnte der in der Renteninformation 2005 zugrundegelegte Durchschnitt tatsächlich nicht erzielt werden. Somit musste sich zwangsläufig ein niedrigerer Wert bei der Erwerbsminderungsrente in der Renteninformation 2008 ergeben.

3 Antworten

Euleam 22.05.2009 | 18:06
Das kommt durch die Hochrechnung der bisherigen Einkünfte bis zum Rentenalter. Danach wird die EW-Rente berechnet.
LSam 22.05.2009 | 22:26
Die Reduzierung der errechneten Höhe "Erwerbsminderungsrente" hat sicherlich mehrere Ursachen. Die Berechnung der Erwerbsminderungsrente in einer Renteninfo gründet sich nur auf den Zeitraum bis zur letzten Erfassung von tatsächlich gemeldeten Verdiensten und dem daraus ermittelten Gesamtleistungswert, mit dem die noch fehlenden Monate bis zum 60. Lbj bewertet werden. a) kann sich der Umstand ergeben: wenn Sie in den Folgejahren nach 2004 geringere Jahreseinkünfte erzielt haben als im Schnitt vorher, wodurch sich der Leistungswert, mit dem die Zurechnungsmonate multipliziert werden, verringert, sich deswegen ein geringerer Zugewinn aus dieser Zurechnungszeit ergibt. b) Kann sich der Umstand aus Rechtsänderungen ergeben: Ab Rentenbeginn 01-2005 werden für alle Personen, die Zeiten einer beruflichern Ausbildung oder Zeiten von Schulbesuch im Versicherungsverlauf haben, Änderungen wirksam, die überwiegend eine Minderung der Rente zur Folge haben, besonders dann, wenn der Rentenbeginn erst nach 2008 liegt. Berufliche Ausbildung wird nur noch mit zusätzlichen Entgeltpunkten bewertet, wenn Lehre vorliegt, worauf Fachschulzeit angerechnet wird. Schule, Hochschule wird ab 2009 nicht mehr mit zusätzlichen Entgeltpunkten bewertet. Gehe davon aus, dass in Ihrer Renteninformation aus 2005 diese Rechtsänderung noch nicht berücksichtigt wurde, aber in der von 2008. Die aktuelle Ermittlung der Erwerbsminderungsrente basiert auch auf diesen Rechtsänderungen. Mit Hochrechnung, wie User Eule meint, hat das nichts zu tun. Die Berechnung der Erwerbsminderungsrente in einer Renteninfo basiert nicht auf Hochrechnungen. Die Auswirkungen dürften sich aber nicht nur in der Erwerbsminderungsrente ergeben, sondern auch in den übrigen dargestellten Größen.
Maritaam 23.05.2009 | 10:58
Vielen Dank LS und Eule für die Information. Nach der Darstellung von LS wird mir der Sachverhalt jetzt klarer. Ich konnte mir die Minderung der EW Rente trotz Beitragszufluss nicht erklären. Bei den anderen dargestellten Größen sieht es anders aus; das ist ein geringes Plus vorhanden.
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