Hallo Heilo,
wie "Batrix" bereits geschrieben hat, kommt es darauf an, wann die Jahresmeldung des Arbeitgebers in das Versicherungskonto gelangt.
Der Arbeitgeber muss die Jahresmeldung bis zum 15. Februar abgeben. Es kann dann natürlich noch etwas dauern, bis sie über die Krankenkasse zum Rentenversicherungsträger kommt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung