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Experten-Antwort

Renteninformation oder Rentenauskunft

von Nina12317.02.2015 | 15:25
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4 Antworten

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Hi, ungefähr jedes Jahr erhalte ich von der Rentenversicherung eine Renteninformation. Eine Kollegin hat mir nun erzählt, dass sie eine Rentenauskunft beantragt und erhalten hat. Ist das sinnvoll? Bzw. sollte ich das auch machen? Und was ist der Unterschied zwischen einer Renteninformation und einer Rentenauskunft? Sind jetzt vielleicht doofe Fragen, aber mir als Rentenversicherungs-Laie ist nicht ganz klar, was die jeweiligen Begriffe bedeuten, wann man was braucht und was überhaupt der Unterschied ist. Hoffe, dass mir das jemand verständlich erklären kann! Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nina123,

die Renteninformation gibt Auskunft über den aktuellen Stand Ihres Rentenversicherungskontos, zeigt bisher erworbenen Rentenansprüche und gibt eine Hochrechnung über die Höhe der voraussichtlichen Rente. Anhand dieser Information können Sie besser abschätzen, ob und inwieweit ein persönlicher Bedarf einer zusätzlichen Altersvorsorge besteht.

Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Versicherte alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft, die eine Übersicht aller gespeicherten Versicherungszeiten und Angaben der bisher zu erwartenden Rentenhöhe enthält. Eine Rentenauskunft ist also sinnvoll, wenn Sie im rentennahen Alter sind.

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3 Antworten

asbam 17.02.2015 | 15:32
Eine Rentenauskunft ist um vielfaches detailierter - folglich aber auch umfangreicher. Macht meines Erachtens erst dann Sinn, wenn man sich selbst zu den rentennahen Jahrgängen zählt - m.E. ab 55 Jahren.
LSam 17.02.2015 | 17:14
Userin Nina123, . anknüpfend an die Aussage von 'asb' noch ein paar ergänzende Bemerkungen. . Beide Dokumente vermitteln immer den - Anspruch für eine volle Erwerbsminderungsrente mit zeitnahem Beginn, . - die erreichten Entgeltpunkte (EGPT) und die darauf basierende Rentenhöhe auf der Grund- . lage des im jeweiligen Dokument angegebenen letzten Erfassungszeitraumes, wobei . alle noch fehlenden Monate bis Regelaltersrentenbeginn als Versicherungslücke eingeordnet . sind und . - eine Summe Entgeltpunkte und Rente, wenn man die noch fehlenden Monate jeweils bis . zum Vormonat Regelaltersrentenbeginn mit dem Durchschnitt aus einer vorangegangenen . Zeit mit einbezieht. . Da einer Renteninformation kein Versicherungsverlauf beigefügt ist, nur End-Werte stehen, kann man die Richtigkeit eigentlich nicht nachvollziehen. . Eine Rentenauskunft hingegen enthält bereits alle Anlagen, die auch in einem Rentenbescheid vorhanden sind, u.a.: - die erfassten Zeiträume je Versicherungsjahr – Anlage 2, - die Bewertungen für diese Zeiten – Anlage 3, - Aussagen zur Berücksichtigung von schulischen und beruflichen Ausbildungszeit und deren . Bewertung, - detaillierte Angaben zu vorhandenen Zeiträumern der Kindererziehung einschließlich . Kinderberücksichtigungszeiten ect. pp.. . Man kann so Sachverhalte nachvollziehen und auf Mängel aufmerksam machen. . Bei zeitnahem Regelaltersrentenbezug wird eine Rentenauskunft ohne Aufforderung zugesendet. Benötigt man ein solches Dokument für Überprüfungen oder andere Entscheidungen, ist die Rentenauskunft anzufordern.
W*lfgangam 17.02.2015 | 20:35
Ergänzend: die Renteninformation ist 'dünn', übermittelt nur 3 aktuell errechnet Beträge, ansonsten kaum Inhalt, und landet jedes Jahr im Briefkasten. Die Rentenauskunft *) ist ein dickes Paket (was die wenigsten Versicherten verstehen), hat aber Inhalt pur über alle Rentenarten, erreichte Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten), noch fehlende Wartezeiten, mit Versicherungsverlauf (quasi Lebenslauf der erfassten Rentenzeiten) und mit Berechnungsdetails zu jeder einzelnen Zeit. Können Sie jederzeit online anfordern (da fehlen aber die Berechnungsdetails - die Versicherte eh nicht verstehen ...will sagen, sich im Detail natürlich vor Ort erläutern lassen können, die in der 'richtigen' Rentenauskunft ;-)): https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Gruß w. *) wird grundsätzlich erst ab Alter 55 verschickt und in diesem Jahr gibt es dann eine Renteninformation nicht zusätzlich (bis auf 2014, da wurde der Versand beider Schriften nahezu eingestellt – das 'Rentenpaket' brachte Arbeit ohne Ende für alle Beteiligten, da war man auf Rückfragen aus diesem Bereich (Info/Auskunft) nicht noch zusätzlich scharf).
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