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Experten-Antwort

Renteninformation, Regelaltersrente

von Renteninformation25.08.2015 | 16:59
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3 Antworten

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Guten Tag, ich bin 1962 geboren. Bin GDB 50 schwerbehindert. Habe die 35 Jahre für die Schwerbehindertenrente bereits eingezahlt. Gesetzter Fall, ich würde ab jetzt nichts mehr in die Rentenversicherung einzahlen. In meiner Renteninformation steht neben Regelaltersrente ein Betrag xxxx Handelt es sich hierbei um den Betrag ,den ich bei der Schwerbehindertenrente mit Renteneintritt 64Jahre8Monate bekommen würde ? Oder um die Rente, die ich mit 66Jahre8Monate zu erwarten hätte ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Solange Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erfüllen (grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeitragszeiten) wird in der Renteninformation als erster Wert der Betrag für die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ausgewiesen. Als zweiter Wert wird wird der Betrag für die Regelalterrente angezeigt, der sich aus den Versicherungszeiten bis zum Tag der Erstellung der Renteninformation ergibt. Eine Information zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfolgt nicht.

Sollten Sie Auskunft über die Höhe Ihrer künftigen Altersente für schwerbehinderte Menschen wünschen, dann fordern Sie gezielt bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft für diese Rente an.

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2 Antworten

W*lfgangam 25.08.2015 | 18:34
Hallo Renteninformation, > Oder um die Rente, die ich mit 66Jahre8Monate zu erwarten hätte ? ...wenn Sie wie bisher bis 66 + 8 _weiterarbeiten_ würden. Der mittlere Betrag ist der aktuell ungekürzte Rentenbetrag, den Sie bis heute 'erarbeitet' haben, bis auf ein paar fehlende Monate des laufenden Jahres. Bis wann genau die Zeiten bisher erfasst sind für diesen Betrag, steht in der ersten Zeile (bis 31.12.2014?). Hören Sie jetzt auf/keine weiteren Rentenzeiten, wäre das die ungekürzte AR/Schwerbehinderung mit 64 + 8 *). Allerdings wären noch gut 10,5 % KV/PV abzuziehen (wenn Sie nicht privat versichert sind). *)allerdings müsste man ganz schön 'bekloppt' :-) sein, die Rente schon 3 Jahre eher nicht beginnen zu lassen, auch wenn Sie einen Abzug hat. Kein Einkommen ist kein Einkommen, die fehlende 3-Jahres-Zahlung holen Sie mit dem 10,8 %igen Mehrbetrag zu Lebzeiten nicht mehr. Natürlich gäbe es andere Gründe so zu verfahren, z. B. (gute) Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die allein die Zahlung einer vorgezogenen Rente verhindern. Gruß w.
Luisam 26.08.2015 | 08:55
Um genau zu sein, sind in dieser Berechnung die Zeiten enthalten, die im Versicherungskonto gespeichert sind. Der Fall, dass Zeiten bis zum Tag der Erstellung der Renteninformation enthalten sind, ist doch eher unwahrscheinlich.
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