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Experten-Antwort

Renteninformation und tatsächliche EMR

von Robert M.24.10.2013 | 20:58
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10 Antworten

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Im Jahre 2012 erhielt ich die jährliche Renteninformation, welche u.a. die Höhe einer Erwerbsminderungsrente (EMR) ausweist, sofern man eine solche beanspruchen muss. Nun ist der Versicherungsfall eingetreten, aber die tatsächlich gewährte EMR liegt ca. 15% unter den Werten der Renteninformation. Wie kann eine solch große Diskrepanz enstehen? Kann man nicht einmal einer offiziellen Renteninformationen Glauben schenken? Danke für alle Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.10.2013 | 07:18

Die in der Renteninformation getroffenen Aussagen und Berechnungen wurden auf der Basis der im Versicherungskonto gespeicherten Daten unter Anwendung des geltenden Rechts erstellt. Gesetzesänderungen oder Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (z. B. Ergänzungen oder Berichtigungen im Versicherungskonto) können zu Veränderungen in der Höhe der zu erwartenden Rente führen. Die in der Renteninformation genannten Rentenhöhen stellen keinesfalls eine Zusicherung oder Garantie für den späteren Leistungsfall dar. Erst im tatsächlichen Leistungsfall kann verbindlich über den Rentenanspruch und die Rentenhöhe entschieden werden.

Welche Änderungen in Ihrem Fall zu der wesentlichen Rentenbetragsminderung führten, kann ich Ihnen aus der Ferne nicht sagen. Vergleichen Sie die Daten Ihres jetzigen Versicherungsverlaufs mit dem früheren Verlauf. Haben Sie noch einen Hinzuverdienst oder beziehen Sie noch andere Leistungen? Besser ist, Sie lassen sich den Sachverhalt vom Ansprechpartner Ihres zuständigen Rentenversicherungsträger erläutern. Dieser kann auf Ihre Daten zurückgreifen.

9 Antworten

Realistam 24.10.2013 | 22:07
Die Info ist Brutto,es gehen noch KV und Pflege Vers. ab.
Robert M.am 24.10.2013 | 22:13
Hallo Realist, das ist mir schon klar! Der Bruttobetrag der Renteninformation und der Bruttobetrag der tatsächlich gewährtem EMR differiert um ca. 15%.
R. Fischeram 24.10.2013 | 22:31
Hallo Robert, ich hatte das gleiche Problem. Meine EMR war um über 200 € weniger als die jährliche Renteninformation auswies! Ich hatte Widerspruch gegen die Höhe der Rente eingelegt und diesem wurde stattgegeben. Nun passt es und ich bin so froh das ich den Widerspruch eingereicht hatte! LG :-)
§ 109am 25.10.2013 | 07:23
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Auf der Vorderseite der Renteninformation werden aufgeführt: [...] – der Zahlbetrag einer auf den aktuellen Zeitpunkt (= Datum der Erstellung der Renteninformation) berechneten Rente wegen voller Erwerbsminderung. [...] Der tatsächliche Eintritt der Erwerbsminderung (und die sich dadurch ergebende abweichende Rentenberechnung) weicht bei Ihnen eben von diesen Zeitpunkt ab und daher ergeben sich die unterschiedlichen Zahlbeträge.
=//=am 25.10.2013 | 09:45
Es liegt oftmals an der anders zu berücksichtigenden Zurechnungszeit (vom Leistungsfall bis zum 60. Lebensjahr). 2012 war diese länger als 2013. Außerdem wurde vermutlich in der Renteninformation von 2012 nur ein vorläufiger Durchschnittswert (Durchschnittsentgelt nach § 70 Abs. 1 SGB VI) für 2011 verwendet. Bei der jetzigen Rentenberechnung wurde für das Jahr 2011 der endgültige Durchschnittswert berücksichtigt. Dadurch können Differenzen entstehen, die aber manchmal auch positiv sind, je nachdem, ob das tatsächliche Durchschnittsentgelt höher oder niedriger als das vorläufige Entgelt ist. Sie können sich das Ganze auch direkt bei einer Beratungsstelle der DRV erklären lassen. Sind Sie bei der DRV Bund versichert, ist auch die Beratung in der Servicestelle eines Regionalträgers möglich.
=//=am 25.10.2013 | 09:47
Zitat von R. Fischer anzeigen
Dann muß bei der Renteninformation aber noch irgendwas gefehlt haben, was im Widerspruchsverfahren zusätzlich berücksichtigt wurde. Sonst ist eine so hohe Differenz nicht zu erklären.
Sahsam 25.10.2013 | 18:55
Hallo, kann es evtl. sein, dass die in der Renteninformation ausgewiesene Höhe sich auf eine volle Erwerbsminderungs-Rente bezog? Und dass Ihnen eine teilweise Erwerbsminderungs-Rente gewährt wurde? Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie noch 3-6 Stunden täglich arbeiten können. Bei einer vollen dagegen können sie nur maximal 3 Stunden täglich arbeiten.
Robert M.am 25.10.2013 | 22:34
Hallo Sahs, mir wurde eine volle Erwerbsminderungsrente gewährt, auf die auch in der Renteninformation Bezug genommen wird. Gruß
Konrad Schießlam 27.10.2013 | 18:44
Trotz des Dankes, muß ich nachhaken,dies kann man doch auch genau schreiben, da in der gesetzlichen die Saetze gleich sind. Exakt, bis zu Bemessungsgrenze , für 2013 noch 3937,50 monatlich gilt der Satz von 8,20%, hinzu kommen noch 2,05 Pfl. 10,25%, ohne Kind 2,30 Pflegeversicherung. MfG.
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