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Experten-Antwort

Renteninformation: Unterschied zwischen Erwerbsminderungs- und Regelaltersrente

von corvus_maximus28.12.2015 | 12:54
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Hallo, vor einem Jahr habe ich meine erste Renteninformation erhalten. Die Höhe der Renten kann ich nicht nachvollziehen. Hintergrund: Ich habe ein duales Bachelorstudium und ein anschließendes (nicht-duales) Masterstudium absolviert. In beiden Studiengängen habe ich (für fast die gesamte Zeit) eine sozialversicherungspflichtige Förderung aus der Privatwirtschaft erhalten und daher für ca. 7,5 Jahre Beiträge gezahlt. Abitur, Lehrabschluss (IHK) und Studium/Studienabschlüsse habe ich noch nicht an die Rentenversicherung gemeldet (werde ich bald nachholen). Renteninfo: Ich habe ca. 8.000 Euro Beiträge gezahlt (2,5659 Punkte). Daraus gibt sich eine monatliche Rente wegen voller Erwerbsminderung von 695,13 Euro und eine monatliche Regelaltersrente von 73,41 Euro. Meine Fragen: 1) Ich wundere mich, dass die Erwerbsminderungsrente so hoch ist. Man sagt doch immer, dass diese bei den meisten Leuten so gering ausfiele. Kann dieser hohe Wert stimmen, wenn man bedenkt, dass ich nur so wenig/so kurz eingezahlt habe? Steigt diese Rente weiterhin so schnell? 2) Gegenüber der Regelaltersrente finde ich die Erwerbsminderungsrente sehr hoch. Ist dieser Unterschied ein Widerspruch? 3) Zur Regelaltersrente steht noch: "Eine Hochrechnung Ihrer Rente haben wir nicht vorgenommen [...]". Was heißt das? Im direkten Anschluss wird mir vorgerechnet, dass ich 100 oder 160 Euro bekommen könnte.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo corvus_maximus,

den Ausführungen von Marcus Valerius schließen wir uns voll an.

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7 Antworten

Marcus Valeriusam 28.12.2015 | 13:36
1. + 2.) Das ist kein Widerspurch und in sich schlüssig: Der Grund sind die Zurechnungszeiten: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. 3.) Es gibt zwei Arten von Hochrechnung: a.) Wie hoch wäre die Rente, wenn Sie bis zur Regelaltersgrenze so viele Beiträge zahlen, wie im Durchschnitt der letzten 5 Jahre --> das wurde nicht gemacht (weil sie in den letzten 5 JAhren keine Beiträge gezahlt haben?) b.) Wie hoch wären die Rentenantwartschaften zu Ihrer Regelaltersrente, wenn zukünftig vom einem jährlichen Rentenanpassungssatz von 1% und 2% ausgegangen wird. (100 EUR / 160 EUR) Bsp.: Für den 01.07.16 sind zwischen 3,5 % bis 5 % die Rede. Auch zum 01.07.15 waren die Anpassung deutlich über zwei Prozent bzw. der Inflation. Den Hochrechnungen sollte mach nicht zu viel Beachtung schenken, da niemand in die Zukunft schauen kann. Wichtig sind die Ist-Werte, die Sie durch die jährlichen Renteninformationen vergleichen können.
W*lfgangam 28.12.2015 | 14:21
Ergänzend: Bei der EM-Rente kommt ganz jungen Beschäftigen zugute, dass ein fiktiv hoher Durchschnittswert bis 62 hochgerechnet wird - die ersten 3 Jahre werden immer als Berufsausbildung 'bewertet' - auch wenn nur normal gearbeitet und wenig verdient worden ist, dafür gib es pauschal 100 % Durchschnittseinkommen = 1 EP/Jahr ...also bis 62 hoch. Bei Ihnen, rabe_maximus ;-) ist es etwas 'schwächer', da Sie schon über die ersten 3 Jahre hinaus sind (andernfalls hätte bei der EM-Rente auch 1000 EUR gestanden). > 1) Ich wundere mich, dass die Erwerbsminderungsrente so hoch ist. Man sagt doch immer, dass diese bei den meisten Leuten so gering ausfiele. ...sagen die, die sich nicht auskennen ;-) Im Laufe des Lebens/der Versicherungszeiten ist das natürlich auch nicht viel - wenn Sie 30/40 Jahre 'malocht' haben, und der 'kleinen' Verkäuferin werden 700 EUR EM prognostiziert, ist das sicher wenig/führt direkt in die Sozialhilfe/Grundsicherung. Gruß w.
W*lfgangam 28.12.2015 | 14:30
...wie das wohl gemeint ist? ;-) Gruß w.
corvus_maximusam 28.12.2015 | 14:50
Vielen Dank für Ihre vielen und hilfreichen Antworten! Dass es Zurechnungszeiten gibt, die bei der Regelaltersrente nicht(!), dafür aber bei der der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt werden, wusste ich noch nicht! Dies lässt so einiges klarer werden. Zum Beispiel verstehe ich jetzt, wieso die Erwerbsminderungsrente auf meiner neuen Renteninformation (2015) gesunken, die Altersrente aber leicht gestiegen ist. Für 2015 hat mein neuer Arbeitgeber nämlich noch keine Daten gemeldet. Daher habe ich ein Jahr weniger bei der Zurechnungszeit. Jetzt kann ich auch grob abschätzen, womit ich in Zukunft bei der Erwerbsminderungsrente rechnen kann: Da ich nun überdurchschnittlich verdiene (mal angenommen, dies bleibt so), wird mein Anspruch etwas höher als ca. 700 Euro ausfallen. Er wird aber nicht proportional zu meiner Gehaltsänderung steigen, da sich die Zurechnungszeiten mit jedem Beitragsjahr verringern. Zur Prognose der Regelaltersrente: Doch, ich habe in den letzten 5 Jahren Beiträge gezahlt. Hierzu steht "Eine Hochrechnung Ihrer Rente haben wir nicht vorgenommen, da für Sie in den letzten 5 Jahren ausschließlich Beiträge für Zeiten der beruflichen Ausbildung, der Kindererziehung oder des Bezugs von ALG II gezahlt bzw. Zeiten nach dem Fremdrentengesetz vorgemerkt worden sind, die für eine zuverlässige Prognose nicht herangezogen werden können." Die kann ich nicht nachvollziehen: - Sind meine Sozialversicherungsbeiträge (Ausbildungsvergütung aus dem dualen Studium, Studienförderung aus Privatwirtschaft) wirklich "Beiträge für Zeiten der beruflichen Ausbildung"? - Ich habe keine Kinder, habe kein ALG II erhalten und bin auch kein Vertriebener/Spätaussiedler.
Marcus Valeriusam 28.12.2015 | 14:59
Ist ein Duales Studium denn keine Form der Beruflichen Ausbilung? Schauen Sie in Ihren Versicherungsverlauf: Steht da irgendwo "Pflichtbeiträge - Berufsausbildung"?
W*lfgangam 28.12.2015 | 15:48
Hallo corvus_maximus, dürfte sich um einen bloßen Textbaustein handeln, der eher aus den Vorgaben der Berechnung/Hochrechnung der EM-Rente abgeleitet, als an den tatsächlichen Verhältnissen orientiert ist - für die gesetzlich vorgegebene Berechnungsmethode passt das schon ...auch wenn es verwirrend ist! Aber wer kennt alle Tücken und Windungen der Rentenberechnung/der globalen textlichen Verarbeitung – macht doch keiner mehr von Hand/wird maschinell ausgewertet ;-) Auch zu diesem Teil der textlichen Info wird es vielleicht ein 'Update' von der DRV zum besseren Verständnis geben ...in den nächsten Jahren - bis dahin sind Sie 'leider' auf persönliche Berater in den Beratungsstellen DRV oder Rathaus-Versicherungsamt angewiesen, die noch so andere 'Unverständlichkeiten' (kostenfrei) näher bringen können :-) Gruß w.
corvus_maximusam 28.12.2015 | 16:38
Stimmt! Im Versicherungsverlauf steht "Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung" Dann verstehe ich, warum hier nichts hochgerechnet wurde. Vielen Dank!
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