Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Renteninformation, wann 2015 dabei ?

von Boris22.02.2016 | 10:32
1608 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo ! Ich hatte Ende Januar 2016 eine Renteninformation online bei der DRV benatragt und bekam dann einen Rentenverlauf, Berechnung, bei der das komplette Jahr 2015 noch fehlte. Ab welchem Datum frühestens kann man denn anfordern, damit auch das Jahr 2015 dabei ist ? Danke !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Boris,

am einfachsten ist es, wenn Sie Ihren Rentenversicherungsträger anrufen und nachfragen, ob die Entgeltmeldung für 2015 im Versicherungskonto enthalten ist.

Dann können Sie auch gleich klären, ob Sie die Rentenauskunft gleich zugesandt bekommen können oder ob noch eine schriftliche Anforderung Ihrerseits erforderlich ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Schadeam 22.02.2016 | 10:49
So etwa 2 Wochen nachdem Ihr Arbeitgeber die Jahresmeldung für 2015 gemacht hat.
Borisam 22.02.2016 | 11:02
Die Jahresmeldung für 2015 war schon bei der Gehaltsabrechnung im Dezember 2015 dabei.
???am 22.02.2016 | 11:21
Auf Ihrer Gehaltsabrechnung steht drauf, wann die Datensätze übermittelt werden? Die Jahresmeldung 2015 muss im übrigen bis zum 15.02.16 abgegeben werden. Wenn Sie also im April nochmal eine Renteninformation anforden, sollte auch 2015 aufgeführt sein. Es sind aber sicher nur wenige Ausnahmefälle, in denen sich dadurch eklatante Änderungen ergeben.
Borisam 22.02.2016 | 11:37
Nein, das ist nicht auf der Gehaltsabrechnung, sondern im Dezember immer auf einem extra Zettel der dabei ist. Ich hatte im April 2015 35 Jahre eingezahlt, das würde ich halt jetzt gerne mal sehen, daß ich jetzt Anspruch auf die Schwerbehindertenrente habe.
Schadeam 22.02.2016 | 11:57
Aus der Renteninformation sehen Sie nicht ob 35 Jahre voll sind. Dazu brauchen Sie eine Rentenauskunft (!) - und da ist es wieder egal: denn falls die nur bis 2014 geht, kann ich doch "locker die 12 monate für 2015" dazu zählen. Fehlen bis zum 31.12.14 noch 5 Monate für 35 Jahre, weiß ich doch heuten, dass die 35 Jahre voll sind wenn ich seit Januar 2015 jeden Monat arbeite. :)
Borisam 22.02.2016 | 13:08
Ich will halt endlich sehen, daß ich mein Ziel erreicht habe. Wo sind denn hier die Profis ?
Borisam 22.02.2016 | 13:10
Ja, ich meinte die Rentenauskunft, verwechsle die zwei Dokumente immer im Namen.
W*lfgangam 22.02.2016 | 20:28
Hallo Boris, verwechseln Sie das vielleicht mir der 'elektronischen Lohnsteuerbescheinigung'? Die hat mit der erforderlichen Meldung zur Sozialversicherung rein gar nichts zu tun. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026