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Rentenjahre

von Rodgek3807.03.2007 | 17:40
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frau hat 10 Jahre eingezahlt, danach ein geringfügig bezahlten unter 400 Euro Job angenommen. Was jetzt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter Herr Rodgek38,

zu Ihrer Frage ist zwar bereits sehr ausgiebig Stellung bezogen worden, ich möchte es mir trotzdem nicht nehmen lassen auch noch ein oder zwei Sätze dazu zu schreiben.

Am sinnvollsten scheint es tatsächlich, wie von Ihnen bereits beabsichtigt ist, einen Termin für ein Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren. Erst nach Prüfung der vorliegenden Gegebenheiten, in Abhängigkeit davon, ob der Versicherungsverlauf Ihrer Frau bereits vollständig geklärt ist (sind eventuell vorhandene Kindererziehungszeiten, Zeiten der Berufsausbildung vollständig vermerkt) sollte Sie im Anschluss mit dem Berater die Frage diskutieren, wie sich weitere Zeiten im Versicherungsverlauf und damit auf die Rentenhöhe Ihrer Frau auswirken könnten.

Der weitere Aufbau von Beitragszeiten (sofern beabsichtigt) durch einen Minijob, bei dem man auf die Versicherungsfreiheit verzichtet, scheint in diesem Fall (ohne die tatsächlichen Gegebenheiten zu kennen) die effektivste Variante zu sein.

Mit freundlichem Gruß

13 Antworten

Amadéam 07.03.2007 | 18:05
Ihre Frau darf sich, wenn die Zeit erfüllet ist, auf die Gewährung einer Regelaltersrente freuen. Haben Sie Kinder? Evtl. kann sie noch Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung geltend machen. Dadurch könnte zu gegebener Zeit auch ein Anspruch auf vorgezogener Altersrente bestehen. Suchen Sie bzw. Ihre Ehefrau am Besten eine Auskunfts- und Beratungsstelle ihres Rentenversicherungsträgers auf. Die Anschrift finden Sie auf dieser Seite unter "Service" - einfach Beratungsstellen anklicken! Originalversicherungsunterlagen, Stammbuch, Personalausweis mitnehmen!
Bernhardam 07.03.2007 | 18:10
Ihre Frau wird eine geringfügige Rente bekommen, wenn sie zwischen 65 und 67 Jahre alt ist, abhängig von ihrem Geburtsjahrgang. Was wollen Sie wissen?
Amadéam 07.03.2007 | 18:21
Keiner wird Ihre Frau zwingen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung auszuüben oder aber freiwillige Beiträge zu zahlen. Zumindest für die Gewährung einer Regelaltersrente - aber auch einer Hinterbliebenenrente- reicht das bisher eingezahlte völlig aus. Gehen Sie - wie vorgeschlagen -zur Auskunfts- und Beratungsstelle und beantragen die Erteilung einer Rentenauskunft.
rodgek38am 07.03.2007 | 18:19
Ich möchte gerne wissen, ob meine Frau noch einzahlen muss, bzw. unter Steuerkarte wieder arbeiten soll.
Amadéam 07.03.2007 | 18:26
Soll der Erwerbsminderungsschutz weiter aufrecht erhalten bleiben, dann sollte Ihre Ehefrau wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen oder aber beim Minijob auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Eine einfache schriftliche Erklärung beim Arbeitgeber genügt.
Amadéam 07.03.2007 | 19:02
Leider haben Sie nicht das Geburtsdatum Ihrer Ehefrau angegeben. Wenn Sie vom 65./67. Lebensjahr noch einiges entfernt sein sollte, empfiehlt es sich, auf die Versicherungsfreiheit im derzeit ausgeübten Minijob unverzüglich zu verzichten. Was hierzu zu tun ist, können Sie hier nachlesen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
rodgek38am 07.03.2007 | 18:28
Vielen Dank, ich hole uns einen Termin bei der LVA, Gruss
Ingrd Dauneram 07.03.2007 | 19:06
Ich habe über 45 Pflichtversicherungsjahre und trotzdem wird meine Rente erheblich gekürzt. Ich wurde mit 59 Jahren arbeitslos, bezog dann de mir zustehende Versorung vom Arbeitsamt bis 61 1/2 Jahren und bekomme jetzt Altersrente mit enormen Abzügen. Ist dies noch gerecht und richtig? Diese Rente ist zuviel zum Sterben und zu wenig zum Leben. Hat man bei über 45 Arbeitsjahren nicht den Anspruch auf die volle Rente?
Bernhardam 07.03.2007 | 19:53
Nein, die Anzahl der Arbeitsjahre spielt (bisher) keine Rolle, die Höhe der Rente ist nur abhängig von der Höhe der insgesamt gezahlten Beiträge. Vereinfacht gesagt: Ob man 45 mal 1 Mark in eine Kasse tut, oder 15 mal 3 Mark, ergibt am Ende dasselbe. Die Abschläge werden deshalb vorgenommen, weil bei Beginn der Rente mit 61 1/2 Jahren anstatt mit 65 Jahren bis zum Tod insgesamt 3 1/2 Jahre länger Rente gezahlt wird. Bei 500 € Rente pro Monat bekommt man ohne Abschläge ansonsten 3,5 x 12 x 500 € = 21.000 € mehr heraus, nur weil man früher in Rente geht. Wäre das gerecht?
Schäuble, Michel Glos, Raffelhüschen, Mißfelder, 50-Plus-Münte und andere Freunde der Rente mit 70am 07.03.2007 | 20:18
Liebe Frau Dauner, für die Höhe Ihrer Rente ist nicht nur die Anzahl der Versicherungsjahre maßgebend, sondern unter anderem auch die Höhe der eingezahlten Beiträge ins Verhältnis gesetzt zu den Durchschnittsverdiensten des jeweiligen Jahres. Mit den unsäglichen 45 Jahren werden ganze Heerscharen von Versicherten „verrückt“ gemacht. Diese Regelung steht erst kurz vor der Verabschiedung und ist heftig umstritten. Siehe Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Ihre Rente ist durch, zwar mit Abzügen, aber immerhin weit vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Die im Vorspann genannten Herren wollen die Rente mit 70. Ich vermeide es, wiederholt die entsprechenden links zu benennen. Seien Sie dankbar! Die nach Ihnen kommen, sind garantiert schlechter dran. Die private Assekuranz hat zwar brilliante Hochglanzbroschüren, ist aber keinesfalls besser als die Gesetzliche Rentenversicherung. Wenn Sie Forumsteilnehmer „Bernhard“ ganz freundlich bitten, wird er Ihnen dazu hochqualifizierte Ausführungen machen. Viele Grüße von Amadé
Amadéam 07.03.2007 | 20:23
Könnten Sie sich freundlicherweise der Frau Dauner annehmen? Sie können es am Besten! Viele Grüße Amadé
Amadéam 08.03.2007 | 12:22
Die Agentur für Arbeit ist nicht der Gesetzgeber. Schon gar nicht ist diese zuständig für das Recht, das die Rentenversicherungsträger der Deutschen Rentenversicherung umsetzen müssen, dem SGB VI (Sozialgesetzbuch). Nach dem derzeit geltenden SGB VI können bestimmte Altersrentenarten frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres –meistens mit Abschlag- bezogen werden. Beantragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger, der Deutschen Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin – ehemals BfA) unverzüglich die Erteilung einer RENTENAUSKUNFT (keine Renteninformation). Aus dieser ist ersichtlich, welche Altersrentenarten Sie von welchem Zeitpunkt an in Anspruch nehmen können und zwar einmal mit und das andere mal ohne Abschlag. Diese Rentenauskunft können Sie dem Bunde-Agentur-Menschen vorlegen. Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht befugt, bezüglich des Rentenrechts rechtsverbindliche Auskünfte zu erteilen oder gar Entscheidungen zu treffen. Kommen Sie mit dem „Papierkram“ nicht klar, vereinbaren Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers einen Termin. Siehe auf dieser Seite unter „Service“. Personalausweis, Versicherungsunterlagen, Nachweise über den Abschluss Ihrer Berufsausbildung (Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief usw.) Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden) mitnehmen.
Mischaam 08.03.2007 | 12:15
Ich bin 58 Jahre, habe 40 Jahre gearbeitet, Agentur für Arbeit schreibt, dass ich ohne Abzüge die Altersrente beantragen kann. Mein Arbeitslosengeld läuft bit 1/08. Wie hoch oder was ist Alterrente. Bitte um Vorteile/Nachteile. Bfa schreibt aber, daß ich nur mit Abzug in die normale Rente ab 2014 gehen kann. Was ist nun?
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