Sehr geehrte Damen und Herrren,
ich bin 19561 geboren und habe seit 1 Jahren eine EM-Klage bei Sozialgericht laufen und erhalten seit ca. 2 Monaten Hartz IV- Leistungen, leider kann ich aus gesundheitlichen Gründen (orthop. und psychisch. Beeinträchtigungen) keine Leistungen von über 4 Std. täglich ausüben, so dass mein beh. Psychoth. meint, ich solle einfach einen neuen Rentenantrag auf EM-Rente stellen, dies würde alles beschleunigen, mein Rechtsberater allerdings meint, dass dies nicht notwentig sei, es würde ausreichen, wenn ich ihm eine ärtzliche Stellungnahme des beh. Psychotherapeuten einreichen würde. Er würde ann diesean das Sozialgericht weiterleiten und dies würde ausreichen.
Bitte teilen Sie mir mit, wan für mein Rentenverfahren am besten wäre.
Hochachtungsvoll
Hannelore