Grundsätzlich ist es nicht möglich - sofern man bereits die Mindestwartezeit (60 Monate)für einen Rentenanspruch erfüllt hat, sich diese auszahlen zu lassen, da ein Rentenanspruch immer der Altersversorgung dient. Da Sie aber vorhaben, Ihren dauerhaften Wohnsitz in ein vertragloses Ausland zu verlegen, bzw auch noch beabsichtigen, Ihre Staatsbürgerschaft abzulegen, richten Sie doch bitte Ihr Anliegen direkt schriftlich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.