Hallo mina,
wie KSC und =//= gehe auch ich davon aus, dass es sich um die Zurechnungszeit handeln wird, welche bis zum 60. Lebensjahr zu berücksichtigen ist. Wahrscheinlich fallen die Daten der Befristung der Schwerbehinderung und des Endes der Zurechnungszeit eher „zufällig“ zusammen.
Im Zweifel sollten Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen.