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Zur Experten-Antwort springenHallo Max_B,
die Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die vor 1992 geborenen Kinder ist in § 249 Sozialgesetzbuch VI geregelt. Grundsätzlich waren Zeiten dem Vater zuzuordnen, wenn die Mutter vor dem 01.01.1986 verstorben war. War dies nicht der Fall, konnten die Elternteile bis zum 31.03.1997 eine gemeinsame Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeiten abgeben.
Nach Ablauf dieser Frist, können keine Veränderungen mehr herbeigeführt werden.
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