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Experten-Antwort

Rentenkürzug bei anderen Bezügen?

von BaldRentner08.09.2014 | 11:43
922 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, leider konnte ich zu meinem speziellen Fall nichts im Internet oder hier im Forum finden. Daher hier eine Schilderung, mit der Bitte um Hilfe. Ich beziehe voraussichtlich ab 2015 eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 1.250,- Euro monatlich. Mein geschiedener Ex-Mann (Ehe-Scheidung 1994) geht bereits jetzt in Rente. Über den Versorgungsausgleich bekomme ich zudem 800,- Euro von seiner Beamtenpension. Werden diese 800,- Euro nun voll auf meine Rente angerechnet oder umgekehrt, meine Rente auf die Pension - und ich bekomme dann "nur" 1.250,- Euro? Oder wird ein Teil angerechnet und ich bekomme die volle Pension über den Versorungsausgleich und eine teilweise gekürzte gesetzliche Rente? Oder bekomme ich meine gesetzliche Rente i.Hv. 1.250,- + die Pension über den Versorgungsausgleich mit 800,- Euro und habe somit 2.050,- Euro insgesamt? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo BaldRentner,

bei einer Scheidung im Jahr 1994 wurde der Versorgungsausgleich komplett in der Rentenversicherung durchgeführt. Die Anwartschaften (incl. aus der Pension) müssten daher eigentlich bereits zum damaligen Zeitpunkt Ihrem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben worden sein.

Es ist daher zu vermuten - wie auch "oder so" - geschrieben hat, dass die 1.250 Euro die Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich beinhalten. Dies können Sie der Anlage 6 Ihrer letzten Rentenauskunft entnehmen.

Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Anwartschaften aus der Pension Ihres früheren Ehegatten zusätzlich zu den Ansprüchen gezahlt werden, die Sie selbst in der Rentenversicherung erworben haben.

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1 Antworten

oder soam 08.09.2014 | 12:49
Bei Scheidung (und Versorgungsausgleich) 1994 müssten die Anwartschaften aus der Pension Ihrem Rentenkonto in der gesetzlichen RV gutgeschrieben worden sein. Sehen Sie selbst nach auf Anlage 6 Ihrer letzten Rentenauskunft - dort ist ein Zuwachs aus Versorgungsausgleich mit Ehezeit und einem ' + ' als Entgeltpunkt eingetragen - vmtl. sind die 1250 EUR 'all-inclusive'...?!
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