Hallo BaldRentner,
bei einer Scheidung im Jahr 1994 wurde der Versorgungsausgleich komplett in der Rentenversicherung durchgeführt. Die Anwartschaften (incl. aus der Pension) müssten daher eigentlich bereits zum damaligen Zeitpunkt Ihrem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben worden sein.
Es ist daher zu vermuten - wie auch "oder so" - geschrieben hat, dass die 1.250 Euro die Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich beinhalten. Dies können Sie der Anlage 6 Ihrer letzten Rentenauskunft entnehmen.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Anwartschaften aus der Pension Ihres früheren Ehegatten zusätzlich zu den Ansprüchen gezahlt werden, die Sie selbst in der Rentenversicherung erworben haben.