Hallo Ulrike,
sofern Sie 15 Jahre Beiträge gezahlt haben und nach Vollendung des 40. Lebensjahres für mindestens 121 Monate Pflichtbeiträge gezahlt haben, ist die Altersrente für Frauen zum 01.10.2012 möglich, allerdings mit einem Abschlag von 11,7 %.
Sofern Sie 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben und eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen können, kommt die Gewährung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Frage.
Diese Rente würde zum gewünschten Rentenbeginn am 01.10.2012 einen Abschlag von 4,5 % zur Folge haben.
Wir empfehlen Ihnen, den formellen Rentenantrag ca. 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Ebenfalls raten wir Ihnen, vom kontoführenden Rentenversicherungsträger,
eine Rentenauskunft anzufordern.