Auch auf Ihrer Webseite wird von einem Urteil berichtet, wonach es doch richtig ist Erwerbsgemindertenrenten vor 60 zu kürzen.Ich wurde von der Rentenversicherung letztes Jahr berufsunfähig anerkannt und habe auch eine Kürzung.
Kann man das ausgleichen oder dagegen klagen?
Frank
Empfehle Ihnen, Antrag auf Neuberechnung wegen vorgenommener Minderung der Rente bei einem Rentenbeginn vor dem 60. Lbj zu stellen.
Die Rechtslage wird nach wie vor kontrovers diskutiert, auch beim Bundessozialgericht, was letztlich wohl dazu führt, das der große Senat sich abschließen damit beschäftigen muss.
Soll in diesem Jahr noch geschehen, evtl. schon in den nächsten Wochen oder Monaten.
Ausgleichen können Sie da nichts. Beantragen können Sie die abschlagsfreie Rente. Dass dabei etwas heraus kommt, ist eher unwahrscheinlich.
Sollten sich die Bundesrichter nicht doch noch auf eine gemeinsame Auffassung verständigen können, müsste der Große Senat des BSG entscheiden. Er setzt sich aus dem Gerichtspräsidenten und Vertretern sämtlicher 14 Senate zusammen. Wegen der widerstreitenden Ansichten im eigenen Haus konnte der 5a-Senat kürzlich kein Urteil fällen, sondern nur einen Beschluss fassen: Die anderen für Rentenfragen zuständigen Richterkollegen werden offiziell gefragt, ob sie an dem alten Urteil festhalten. Das gilt allerdings als eher unwahrscheinlich. Denn der 13. Senat, an den sich die Anfrage richtet, hat die damalige Entscheidung gar nicht getroffen. Das war der 4. Senat, der seit einer Neuordnung der Zuständigkeiten im vergangenen Jahr nicht mehr über Rentenstreitigkeiten zu urteilen hat.
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danke für die Antworten. verstehe experten Antwort nicht. Wird meine Rente nun zu recht gekürzt oder nicht? Warum ein überprüfungsantrag und wo kann man das nachlesen??