ich zahlte seit aprill 1961 ohne unterbrechung bis august 2007 in die rentenversicherung ein. ab august 2007 bekomme ich wegen behinderung von mehr als 50% einen abzug von 7,2% esheißt aber das wer 45 jahre eingezahlt hat keine abzüge haben soll.
Wer 45 Jahre eingezahlt hat und 65 Jahre alt ist...
dass wer 45 Jahre hat, keine Abschläge bekommt, ist ein Irrglaube, dem Sie aufgesessen sind.
Die Altersrente für Schwerbehinderte ist (von Alt- und Übergangsfällen abgesehen) erst mit 63 abschlagsfrei.
Ohne Schwerbehinderung ist die AR erst bei Beginn mit 65 abschlagsfrei.
Wenn Sie als Schwerbehinderter 7,2% Abschlag haben, müsste das bedeuten, dass Sie "mit 61 in Rente gegangen sind".
Es würde allen hier auf der Erde besser gehen, wenn jeder richtig lesen könnte.Es wurde überall gesagt, das dies nur für Versicherte gilt die vor 1942 geboren sind. ABER DAS ÜBERLIEST MAN JA LIEBER!!!Unfassbar.und dann liest man immer die Kinder sind dumm ( Pisa Studie).VON WEGEN DIE KINDER!!!!
Habe natürlich ihre "Zensur"
gelesen.
Ist nun die darstellung von
"Falsch" richtig oder falsch, dass ist doch die frage.
Guten Rutsch!
Das durcheinander kommt daher, weil auch das Staatsfernsehen das Datum 01.01.1942 weggelassen hat!
Bis heute warte ich auf eine Korrektur der unvollständigen Info um 20.00 Uhr!
Das Bundesverfassungsgericht hat vor Kurzem entschieden, dass für vor 1942 Geborene, wenn Sie 45 Jahre Pflichtbeitragszeiten hatten, keine Kürzung bei Ihrer Altersrente erleiden. "Langjähriger" betrifft das nicht, da er nach 01.01.1942 geboren wurde. Die Aussage von "Falsch" ist richtig, wenn er die neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte meint, die ab 2012 beantragt werden kann. Bei dieser "neuen" Altersrente muss man dann am 65. Geburtstag die 45 Jahre zusammen haben. Auch, wenn man die 45 Jahre eher erfüllt hat (z.B. mit 63), kann man trotzdem erst mit 65 Jahre ohne Anhebung um X-Monate oder Kürzung in Rente gehen -.
Das Bundesverfassungsgericht hat vor Kurzem entschieden, dass für vor 1942 Geborene, wenn Sie 45 Jahre Pflichtbeitragszeiten hatten, keine Kürzung bei Ihrer Altersrente erleiden. "Langjähriger" betrifft das nicht, da er nach 01.01.1942 geboren wurde. Die Aussage von "Falsch" ist richtig, wenn er die neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte meint, die ab 2012 beantragt werden kann. Bei dieser "neuen" Altersrente muss man dann am 65. Geburtstag die 45 Jahre zusammen haben. Auch, wenn man die 45 Jahre eher erfüllt hat (z.B. mit 63), kann man trotzdem erst mit 65 Jahre ohne Anhebung um X-Monate oder Kürzung in Rente gehen -.