ich bekomme Rente ca 650 Euro die unter der Beitragsbemessungsgrenze von ca 840 Euro liegt-
Ich war mal selbständig und somit nicht durchgehend pflichtversichert.- Daher bin ich
zwangsläufig freiwillig krankenversichert und bezahle meine Beiträge direkt-
Bemessungsgrundlage für den Beitrag sind wie oben erwähnt ca. 840 Euro--obwohl ich nur 650 Euro Rente erhalte- Der Zuschuß von der Rentenkasse wird aber nur von meiner Rente berechnet und gezahlt.-
Frage ? gibt eshier eine aktuelle Rechtssprechung oder schwebende Verfahren?
Wieso stellen Sie die Fragen nach der Höhe Ihrer Krankenkassenbeiträge im Rentenforum und nicht in einem KV Forum?
Ich war mal selbständig und somit nicht durchgehend pflichtversichert.- Daher bin ich
zwangsläufig freiwillig krankenversichert und bezahle meine Beiträge direkt-
Zwangsläufig war das nicht; wären Sie während der Selbständigkeit freiwillig in der GKV geblieben, hätte das mitgezählt für die Pflichtversicherung der Rentner. Was Sie jetzt zahlen, ist eben der Mindestsatz für freiwillige Versicherung.
BTW: Wären Sie noch privat versichert, würden Sie dort deutlich mehr als die Hälfte Ihrer Rente zahlen!
Wenn Sie während Ihrer selbständigkeit als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung geblieben wären, dann könnten Sie als Rentner auch heute noch dort preisgünstig versichert sein.
Wenn man sich aber während der Zeit, in der man gut verdient, der Solidargemeinschaft entzieht dann folgt die Strafe dafür wenn man Rentenbezieher ist. Ich finde das so in Ordnung und kann daher das Gejammer nicht verstehen.
Der Zuschuß von der Rentenkasse wird aber nur von meiner Rente berechnet und gezahlt. Gibt es hier eine aktuelle Rechtssprechung oder schwebende Verfahren?
Nein.
"aber nur"? Sie erhalten den gleichen Betrag als Zuschuss, den Krankenversicherungspflichtige auch erhalten. Warum sollte der Rentenversicherungsträger für Sie mehr aufwenden müssen, als für alle anderen Rentner?
http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__106.html
"Für Rentenbezieher, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wird der monatliche Zuschuss in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich aus der Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 241 SGB 5) auf den Zahlbetrag der Rente ergibt."
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__241.html
wenn iich gewußt hätte, daß meine frage ein derartiges unsinniges geschwafel auslöst hätte ich dieses forum nicht in anspruch genommen.---
keiner ist auf meine frage eingegangen und hat diese versucht zu beantworten----
Es geht hier und mir nicht um die Bezuschussung-sondern DARUM ; das bei jeder Erhöhung der
unteren Beitragsbemessungsgrenze automatisch meine( Renten)---Einnahmen gekürzt werden.-