Guten Tag,
Meine Exfrau hat lt.Gerichtsurteil einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Ich bin jetzt Rentner, die Rente ist auch durch den Versorgungsausgleich deutlich weniger wie das bisherige Einkommen.Das Gericht ist trotzdem der Meinung, dass die Exfrau weiterhin Unterhalt von mir bekommt. Das Gericht ist auch der Meinung , dass die Rentenzahlung um die Summe des Unterhaltsanspruches angehoben wird. D.h., die rentenkürzung, die durch das abtreten der rentenpunkte an meine Exfrau entstanden ist,soll vorübergehend aufgehoben werden.
Wie kann das funktionieren und wie wird das refinanziert?
Hallo Hk,
bei der vom Familiengericht angesprochenen Möglichkeit handelt es sich um die sogenannte Anpassung wegen Unterhalt nach den §§ 33 und 34 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG).
Danach kann die Kürzung Ihrer Rente auf Antrag ausgesetzt werden, solange Ihre frühere Ehefrau einen Unterhaltsanspruch hat und noch keine eigene Rente mit dem Zuschlag aus dem Versorgungsausgleich bezieht.
Die Kürzung ist in Höhe des Unterhaltsanspruchs auszusetzen, höchstens jedoch um den insgesamt bestehenden Abschlag aus dem Versorgungsausgleich.
Den Antrag müssen Sie beim Familiengericht stellen, da dieses über die Anpassung entscheidet.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Zahlen und freundlich sein. Richtig so!