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Rentenlücke durch Erziehungszeit u. Teilzeitbeschäftigung

von Carolin01.07.2009 | 10:19
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! Ich habe zwei Kinder und befinde mich zur Zeit in Erziehungsurlaub. Danach werde ich wieder 50%-Teilzeit arbeiten gehen. Können Sie mir sagen welche Rentenlücke durch diese insgesamt 6 Jahre Erziehungszeit und anschließende Teilzeitbeschäftigung entsteht, im Vergleich zu einer Vollzeitbeschäftigung ohne Pause? Im Voraus vielen Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die Kindererziehung gibt es grds. für die ersten 36 Kalendermonate nach der Geburt Kindererziehungszeiten und für die Zeit von Geburt der Kinder bis zum jeweils 10. Lebensjahr Kinderberücksichtigungszeiten, wobei sich der Zeitraum der Kindererziehungszeit um die Anzahl der Monate verlängert, in denen sich die beiden Kindererziehungszeiten überschneiden.

Inwieweit sich bei Berücksichtigung der o.g. Zeiten Veränderungen der Rentenhöhe im Vergleich zum durchgängigen Bezug Ihres Arbeitsentgeltes ergäben, ist individuell (je nach Verdienst, den Sie in diesem Zeitraum erzielt hätten) unterschiedlich und daher rein hypothetisch.

Eine echte Rentenlücke jedenfalls dürfte Ihnen jedoch bei Berücksichtigung der ggf. noch von Ihnen zu beantragenden Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtungszeiten nicht entstehen.

Bitte wenden Sie sich an die Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers um den o.g. Antrag zu stellen bzw. Detailfragen zu klären.

3 Antworten

Ahaam 01.07.2009 | 11:45
Während der Kindererziehungszeiten sind Sie grds. auf dem Niveau des bundesdeutschen Durchschnittsverdienstes versichert, das sind aktuell (vorläufig) 30.879,00 EUR (fiktiver Bruttoverdienst) - hatten Sie vor den Kindern weniger Einkommen machen Sie ein Geschäft, hatten Sie mehr, ggf. bis zur BBG, 'verlieren' Sie die Differenz in Relation zum Durchschnittsverdienst. Treten zu den Kindererziehungszeiten wieder Einkünfte aus Beschäftigung, dann summieren sich die Werte auf bis zu 64.800,00 EUR (Jahr) - 33.921 EUR Jahresbrutto neben Kindererziehung wären als rentenoptimal!
Schiko.am 01.07.2009 | 13:17
Wenn schon auf Heller und Pfennig, dann aber für 2009 33.932 Euro statt 33.921 Höchstverdienst wirksam. 64.800 : 30879- 2,0985 höchstmögliche Punkte. 33.932 : 30.879= 1,0989 EP. und KEZ. 0,9996 EP. Gesamt: 2.0985 EP. Entsprechend des jährlichen Durchschnittsverdienstes 2010/2011 verändert. Oha.
Ahaam 01.07.2009 | 13:59
Schiko. (der Falsche) hat Recht: bei den offenen 11 EUR aber die kostenlosen (jedoch sozialversicherungspflichtigen) Würstchen auf dem Betriebsfest mitrechen ... nicht zu vergessen sind auch die zu zählenden Erbschen...!
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