Auch bei einem Verzug nach Österreich wird die österreichische Kleinstzeit weiterhin bei der deutschen Rente berücksichtigt.
Um ganz sicher zu gehen, richten Sie Ihre Anfrage schriftlich an die Sachbearbeitung Ihres deutschen Rentenversicherungsträgers, damit dort ihr Einzelfall entsprecht geprüft und eine verlässliche Aussage gemacht werden kann.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer deutschen Kranken- bzw. Pflegekasse in Verbindung, inwiefern sich durch den Verzug nach Österreich Änderungen hinsichtlich der von der Rente zu zahlenden KV- u. PV-Beiträge ergibt bzw. ob und unter welchen Bedingungen der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die österreichischen Kassen besteht.