rentenminderung durch erhöhung pflegeversicherung: bescheid?

von
gudrun

hallo,

hat jemand von euch einen neuen bescheid der drv bekommen wegen der rentenminderung durch die erhöhung des beitragssatzes zur pflegeversicherung auf 2,35/2,6 % seit 01.01.2015?

bei mir stand die info nur im verwendungszweck der überweisung und das reicht meinem sozialamt als nachweis nicht, damit die grundsicherung angepasst, also erhöht wird.

zicken eure sozialämter deswegen auch rum?

kann man jederzeit einen solchen bescheid bei der drv bund anfordern?

danke.

von
KSC

Die Sozial- / Grundsicherungsämter sollten es eigentlich mitgekriegt haben, dass

1) sich zum 01.01. die Renten verringert haben, weil der Pflegebeitrag stieg (je nach Krankenkasse spielt sich das gleich zum 01.03. nochmal ab) und
2) dass die Rentner nicht per Bescheid sondern "nur" über den Kontoauszug informiert wurden.

3) Haben die Ämter ja den alten Betrag und sollten sich die 0,3% selbst ausrechnen können, wenn Sie dem Auszug nicht glauben.
:)

So gesehen sollte der Kontoauszug als Beleg dort auch reichen......mit einer zusätzlichen Rentenbezugsbescheinigung, die man sich natürlich jederzeit anfordern kann, bedient man wieder mal nur die "Bürokratie"

von
gudrun

mein sozialamt weigert sich leider den grundsicherungsbetrag anzupassen nur aufgrund eines kontoauszuges.

diesen hatte ich ja hingeschickt.

von
GroKo

Zitiert von: gudrun

mein sozialamt weigert sich leider den grundsicherungsbetrag anzupassen nur aufgrund eines kontoauszuges.

diesen hatte ich ja hingeschickt.

So sind Beamte,die nehmen nichts an,nichtmal Vernunft.

von
???

Zitiert von: gudrun

mein sozialamt weigert sich leider den grundsicherungsbetrag anzupassen nur aufgrund eines kontoauszuges. diesen hatte ich ja hingeschickt.

Zeigen Sie denen die Rentenanpassungsmitteilung vom 01.07.2014. Dort wurde das Verfahren erklärt und bereits auf das Kontoauszugsverfahren hingewiesen. Eines gesonderten Nachweises für minderinformierte Mitarbeiter der Sozialämter gibt es nicht. Die Rechtsgrundlage finden Sie hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB5_249AU255R6.5
Notfalls halten Sie diese Ausführungen Ihrem Sachbearbeiter unter die Nase und klären ihn auf.

Experten-Antwort

Hallo "Gudrun"!

Den Ausführungen von "???" ist zuzustimmen. Im Übrigen: Gem. § 255 Abs. 1 Satz 2 SGB V ist nicht vorgeschrieben, die Änderung der Beiträge mittels eines Bescheides anzuzeigen. Hierauf sollten Sie den Mitarbeiter telefonisch oder mündlich hinweisen. Viel Erfolg.

MfG

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