Rentenminderung vermeiden

von
herbert

Ich plane am 1.Okt 2021 in Rente zu gehen, das funktioniert mit 6,9 Prozent Abschlag. Lohnt es sich, die noch bis zum regulären Beitragsende die Beiträge in einer Summe zu zahlen (kostet mich dann jetzt Geld, aber ich habe dann halt keine dauerhafte Minderung ...)?

Experten-Antwort

Hallo Herbert,

bevor Sie hierzu eine Entscheidung treffen, sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger zum gewünschten Rentenbeginn eine Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters beantragen. Sie sehen in welcher Höhe Sie Beiträge entrichten müssten und können sich dann entscheiden, ob sich der Beitragsausgleich für Sie lohnt.

Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 26.05.2021, 12:58 Uhr]

von
Alter Nomade

Hier ein paar Artikel die für Deine Entscheidung hilfreich sein könnten:

https://www.finanztip.de/gesetzliche-rentenversicherung/freiwillige-rentenversicherung/

https://docplayer.org/68358603-Freikaufen-von-rentenabschlaegen-und-gleichzeitig-steuern-sparen.html

https://freiheitsmaschine.com/freiwillige-rentenbeitraege-renteneinzahlungen-selbstaendige-kapitalisten/

von
KSC

100 € Abschalgsausgleich kosten ca 25.000 € Einzahlung.

Kann steuerlich geltend gemacht werden im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen. Aber mehr Rente bedeutet auch langfristig höheres steuerpflichtiges Einkommen.

Bei gesetzliche KV bedeuten 100 € mehr, dass davon wieder 11 € abgehen - bei privater KV gibts dazu noch 8 € Beitragszuschuß. 100 € mehr kann also 89 € oder 108 € mehr Auszahlung bedeuten.

Egal wie: es rechnet sich wenn man sehr alt wird und seit einigen Jahren wird das auch von Finanztestern als attraktiv gelobt (das war vor 5 -10 Jahren noch ganz anders).

Stirbt man früher profitiert vielleicht die (um vieles jüngere) Witwe.
Vielleicht jammern aber auch Erben weil die Kohle weg ist.

Sie sind nun am Zug!

von
Alter Nomade

Zitiert von: KSC
100 € Abschalgsausgleich kosten ca 25.000 € Einzahlung.
Bei gesetzliche KV bedeuten 100 € mehr, dass davon wieder 11 € abgehen - bei privater KV gibts dazu noch 8 € Beitragszuschuß. 100 € mehr kann also 89 € oder 108 € mehr Auszahlung bedeuten.

Das zur KV stimmt so nicht.

Richig ist:
Bei Pflichtversicherung in der GKV behält die DRV 50% der KV Beiträge ein. Bei freiwilliger Versicherung in der GKV oder Versicherung in der PKV behält die DRV keine KV-Beiträge ein, der Rentner zahlt die vollen 100% Beiträge selbst, erhält aber 50% Beitragszuschuss von der DRV.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html

von
Mitleser

Zitiert von: Alter Nomade
Zitiert von: KSC
100 € Abschalgsausgleich kosten ca 25.000 € Einzahlung.
Bei gesetzliche KV bedeuten 100 € mehr, dass davon wieder 11 € abgehen - bei privater KV gibts dazu noch 8 € Beitragszuschuß. 100 € mehr kann also 89 € oder 108 € mehr Auszahlung bedeuten.

Das zur KV stimmt so nicht.

Richig ist:
Bei Pflichtversicherung in der GKV behält die DRV 50% der KV Beiträge ein. Bei freiwilliger Versicherung in der GKV oder Versicherung in der PKV behält die DRV keine KV-Beiträge ein, der Rentner zahlt die vollen 100% Beiträge selbst, erhält aber 50% Beitragszuschuss von der DRV.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html

User "KSC" hat - natürlich - Recht, was man auch ganz leicht selbst nachrechnen kann. Bleiben wir bei dem Beispiel mit einer Ausgleichszahlung von 25000 EUR, die eine um 100 EUR höhere Bruttorente ergeben würden.

Bei gesetzlicher Krankenversicherung (Mitgliedschaft in der KVdR, z.B. bei der Techniker Krankenkasse) beträgt der auf die 100 EUR zusätzlich anfallende KV-Beitrag 14,6 % plus 1,2 % Zusatzbeitrag = 15,8 %. Davon übernimmt die DRV die Hälfte, der Rest (7,9 % plus 3,05 % für die Pflegeversicherung, also insgesamt 10,95 %) geht von der Bruttorente ab. Ergebnis: 100 EUR minus 10,95 EUR = 89,05 EUR Auzahlungsbetrag.

Bei privater KV ist es andersrum, weil sich die Private Kasse nicht an der Höhe der Rente oriebtert. Privatversicherte erhalten einen Beitragszuschuss von derzeit 7,95 %. Ergebnis: 100 EUR plus 7,95 EUR = 107,95 EUR.

Somit ist die "Rendite" auch davon abhängig, ob jemand gesetzlich oder privat krankenversichert ist.

von
KSC

danke an @mitleser für die freundliche Unterstützung.
(ich weiß auch nicht was den alten Nomaden "geritten" hat eine richtige Antwort als falsch hinzustellen- aber man muss ja nicht alles verstehen)
:)

von
Alter Nomade

Sorry, wollte hier keinen ärgern.

Es ging mir darum, dass im Falle der GKV mit der DRV-Leistung auch die KV bezahlt ist, im Falle von PKV oderfreiwillig in GKV der Rentner zwar mehr ausgezahlt bekommt aber davon dann 100% KV-Beiträge selbst leisten muss.

Oder versteh ich hier was falsch?

von
KSC

Nee, das verstehen Sie nicht falsch.

Aber:

das ist doch ohnehin so, egal ob jemand zusätzliche RV Beiträge zahlt oder nicht.
Die KV Kosten des Privatversicherten sind fix und spielen m.E. keine Rolle wenn es darum geht ob und wann sich die RV Beiträge "lohnen".

von
Alter Nomade

Ich hoffe ich habe den Thread-Starter mit diesem Aspekt nicht zu sehr von seiner generellen Überlegung abgelenkt.

Ich selbst habe einen Teil meines Abschlags durch mehrere freiwillige Einzahlungen in die DRV ausgeglichen. Habe nur soviel eingezahlt, dass lebenslange Renten meine Grundbedürfnisse abdecken. Der steuerliche Aspekt machte diese Einzahlungen für mich zusätzlich interessant. Je 10T€ Einzahlung ergaben sich 3T€ Steuerersparnis.

Falls man danach noch freies Kapital übrig hat könnte man dieses in einem weltweiten ETF (wie den Vaguard A1JX52 bzw. A2PKXG) anlegen. Gute Infos dazu finden sich hier: https://www.finanzwesir.com/

Im Ruhestand könnte man den ETF z.B. mittels eines selbstgemachten Entnahmeplans ensparen. Hier finden sich interessante Anregungen dazu: https://www.kritische-anleger.de/rente-selbst-gebaut-auszahlplaene-und-tagesgeld-verzehr/

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Riester-Rente: Wie auszahlen lassen?

Was tun mit dem Geld aus der Riester-Rente? Fünf Möglichkeiten, und welche für wen geeignet ist.

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?