Hallo Herbert,
bevor Sie hierzu eine Entscheidung treffen, sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger zum gewünschten [Rentenbeginn:]https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/rentenbeginnrechner.html eine Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters beantragen. Sie sehen in welcher Höhe Sie Beiträge entrichten müssten und können sich dann entscheiden, ob sich der Beitragsausgleich für Sie lohnt.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung