Ich plane am 1.Okt 2021 in Rente zu gehen, das funktioniert mit 6,9 Prozent Abschlag. Lohnt es sich, die noch bis zum regulären Beitragsende die Beiträge in einer Summe zu zahlen (kostet mich dann jetzt Geld, aber ich habe dann halt keine dauerhafte Minderung ...)?
Hallo Herbert,
bevor Sie hierzu eine Entscheidung treffen, sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger zum gewünschten Rentenbeginn eine Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters beantragen. Sie sehen in welcher Höhe Sie Beiträge entrichten müssten und können sich dann entscheiden, ob sich der Beitragsausgleich für Sie lohnt.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 26.05.2021, 12:58 Uhr]
Hier ein paar Artikel die für Deine Entscheidung hilfreich sein könnten:
https://www.finanztip.de/gesetzliche-rentenversicherung/freiwillige-rentenversicherung/
https://docplayer.org/68358603-Freikaufen-von-rentenabschlaegen-und-gleichzeitig-steuern-sparen.html
https://freiheitsmaschine.com/freiwillige-rentenbeitraege-renteneinzahlungen-selbstaendige-kapitalisten/
100 € Abschalgsausgleich kosten ca 25.000 € Einzahlung.
Kann steuerlich geltend gemacht werden im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen. Aber mehr Rente bedeutet auch langfristig höheres steuerpflichtiges Einkommen.
Bei gesetzliche KV bedeuten 100 € mehr, dass davon wieder 11 € abgehen - bei privater KV gibts dazu noch 8 € Beitragszuschuß. 100 € mehr kann also 89 € oder 108 € mehr Auszahlung bedeuten.
Egal wie: es rechnet sich wenn man sehr alt wird und seit einigen Jahren wird das auch von Finanztestern als attraktiv gelobt (das war vor 5 -10 Jahren noch ganz anders).
Stirbt man früher profitiert vielleicht die (um vieles jüngere) Witwe.
Vielleicht jammern aber auch Erben weil die Kohle weg ist.
Sie sind nun am Zug!
Bei gesetzliche KV bedeuten 100 € mehr, dass davon wieder 11 € abgehen - bei privater KV gibts dazu noch 8 € Beitragszuschuß. 100 € mehr kann also 89 € oder 108 € mehr Auszahlung bedeuten.
Das zur KV stimmt so nicht.
Richig ist:
Bei Pflichtversicherung in der GKV behält die DRV 50% der KV Beiträge ein. Bei freiwilliger Versicherung in der GKV oder Versicherung in der PKV behält die DRV keine KV-Beiträge ein, der Rentner zahlt die vollen 100% Beiträge selbst, erhält aber 50% Beitragszuschuss von der DRV.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html
Bei gesetzliche KV bedeuten 100 € mehr, dass davon wieder 11 € abgehen - bei privater KV gibts dazu noch 8 € Beitragszuschuß. 100 € mehr kann also 89 € oder 108 € mehr Auszahlung bedeuten.
Das zur KV stimmt so nicht.
Richig ist:
Bei Pflichtversicherung in der GKV behält die DRV 50% der KV Beiträge ein. Bei freiwilliger Versicherung in der GKV oder Versicherung in der PKV behält die DRV keine KV-Beiträge ein, der Rentner zahlt die vollen 100% Beiträge selbst, erhält aber 50% Beitragszuschuss von der DRV.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html
User "KSC" hat - natürlich - Recht, was man auch ganz leicht selbst nachrechnen kann. Bleiben wir bei dem Beispiel mit einer Ausgleichszahlung von 25000 EUR, die eine um 100 EUR höhere Bruttorente ergeben würden.
Bei gesetzlicher Krankenversicherung (Mitgliedschaft in der KVdR, z.B. bei der Techniker Krankenkasse) beträgt der auf die 100 EUR zusätzlich anfallende KV-Beitrag 14,6 % plus 1,2 % Zusatzbeitrag = 15,8 %. Davon übernimmt die DRV die Hälfte, der Rest (7,9 % plus 3,05 % für die Pflegeversicherung, also insgesamt 10,95 %) geht von der Bruttorente ab. Ergebnis: 100 EUR minus 10,95 EUR = 89,05 EUR Auzahlungsbetrag.
Bei privater KV ist es andersrum, weil sich die Private Kasse nicht an der Höhe der Rente oriebtert. Privatversicherte erhalten einen Beitragszuschuss von derzeit 7,95 %. Ergebnis: 100 EUR plus 7,95 EUR = 107,95 EUR.
Somit ist die "Rendite" auch davon abhängig, ob jemand gesetzlich oder privat krankenversichert ist.
danke an @mitleser für die freundliche Unterstützung.
(ich weiß auch nicht was den alten Nomaden "geritten" hat eine richtige Antwort als falsch hinzustellen- aber man muss ja nicht alles verstehen)
:)
Sorry, wollte hier keinen ärgern.
Es ging mir darum, dass im Falle der GKV mit der DRV-Leistung auch die KV bezahlt ist, im Falle von PKV oderfreiwillig in GKV der Rentner zwar mehr ausgezahlt bekommt aber davon dann 100% KV-Beiträge selbst leisten muss.
Oder versteh ich hier was falsch?
Nee, das verstehen Sie nicht falsch.
Aber:
das ist doch ohnehin so, egal ob jemand zusätzliche RV Beiträge zahlt oder nicht.
Die KV Kosten des Privatversicherten sind fix und spielen m.E. keine Rolle wenn es darum geht ob und wann sich die RV Beiträge "lohnen".
Ich hoffe ich habe den Thread-Starter mit diesem Aspekt nicht zu sehr von seiner generellen Überlegung abgelenkt.
Ich selbst habe einen Teil meines Abschlags durch mehrere freiwillige Einzahlungen in die DRV ausgeglichen. Habe nur soviel eingezahlt, dass lebenslange Renten meine Grundbedürfnisse abdecken. Der steuerliche Aspekt machte diese Einzahlungen für mich zusätzlich interessant. Je 10T€ Einzahlung ergaben sich 3T€ Steuerersparnis.
Falls man danach noch freies Kapital übrig hat könnte man dieses in einem weltweiten ETF (wie den Vaguard A1JX52 bzw. A2PKXG) anlegen. Gute Infos dazu finden sich hier: https://www.finanzwesir.com/
Im Ruhestand könnte man den ETF z.B. mittels eines selbstgemachten Entnahmeplans ensparen. Hier finden sich interessante Anregungen dazu: https://www.kritische-anleger.de/rente-selbst-gebaut-auszahlplaene-und-tagesgeld-verzehr/