Einen Teil der Informationen habe ich aus der RV-Seite selbst: "Je mehr beitragsfreie Zeiten bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen sind, um so ungünstiger können sich die niedrigen nachgezahlten Beiträge auf die Bewertung der beitragsfreien Zeiten auswirken.
Im Extremfall könnten zwölf Mindestbeiträge eine Rentenminderung bewirken."
Leider gehören ich und gleich mehrere Alleinerziehende meines Bekanntenkreises rein zufällig zu den sogenannten "Extremfällen" hinzu! Sodaß eine freiwillige Beitragszahlung in die Rente den Durchschnitt meiner höheren Durchschnittszahlungen als vormals Angestellte so drücken werden, dass die Fehlzeiten - davon habe ich durch Auslandschuldienst und nicht-sozialversicherungspflichtigen Schuldienst mehr als 5 Jahre - mit dem dadurch verringerten Durchschnitt stärker zu Buche schlagen.
Somit würde das Paradox entstehen, dass ich durch Zahlung meine Rente noch drücken würde, da ich den allgemeinen Durchschnitt drücke.
Einen anderen Teil der Information
entnahm ich dem interessanten Referat "Arbeitslosigkeit und Alterssicherung – Der Einfluss früherer
Arbeitslosigkeit auf die Höhe der gesetzlichen Altersrente" von Christoph Wunder, Universität Bamberg, in Google zu finden.
Dort wird nachgewiesen, dass "Fehlzeiten" (wobei ALLES, was ohne Rentenbeitrag war, als "Fehlzeit" gilt) als "Verlust von Humankapital" zu einer Minderbewertung der anschließenden Rentenbeiträge führt, da man unterstellt, dass durch die "Fehlzeit" Know How verlorengegangen sei. In einer interessanten Tabelle zeigt er auf, dass durch Arbeitslosigkeitszeiten in einer "relativ kurzen Erwerbsbiografie" von nur 25 Jahren (die tatsächliche Erwerbsphase wurde kleingerechnet durch die nicht anerkannten Zeiten von Ausbildung, Ausland, Kindererziehung, Umschulung und Arbeitslosigkeit siehe oben) bis zu 9 % weniger Rente erzielt wird.
Der Begriff "geringfügig beschäftigt" existierte in den 1980er Jahren so nicht. Dort gab es sogenannte Anstellungsverträge für examinierte Gymnasiallehrer, die immer wieder verlängert wurden und knapp unter der Mindestzahl der notwendigen Stunden lagen. Somit hat der Arbeitgeber die Sozialversicherung eingespart.
Noch eines:
Renten werden keineswegs immer nur aufgrund von erbrachten Rentenbeiträgen ausbezahlt. Nach der Wiedervereinigung wurden offenbar Gelder aus der Rentenkasse ausbezahlt, obgleich die hinzugekommenen Rentner nicht in diese Kasse einbezahlt hatten.
Diese Information habe ich aus dem aufschlussreichen Interview mit dem Verfassungsrechtler H.-J. Papier, der diese Maßnahmen kritisch beleuchtet. (hier nachzulesen:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-8926139.html)
er sagt :"Der Staat ist in der Pflicht. Schließlich verpflichtet der Gesetzgeber ja auch die Arbeitnehmer zwangsweise zur Mitgliedschaft in der Rentenversicherung. Das bedeutet außerdem, daß er ihre Beiträge nicht zweckwidrig verwenden darf, etwa für Aufgaben, die mit der deutschen Vereinigung entstanden sind und sich als Gemeinlasten darstellen. Die Renten für ehemalige DDR-Bürger oder deutsche Aussiedler müßten aus allgemeinen Steuermitteln bezahlt werden. Gegenwärtig werden sie aus der Versicherungskasse gezahlt."
Hier gibt es offenbar erhebliche Ungereimtheiten.
Zur Berechtigung , für Erziehungsleistung Rente zu erhalten (im Fall der heute 45-60-jährigen Mütter/Väter, die Kinder vor 1992 erzogen haben, sind das gerade 1 Entgeltpunkt für ein ganzes Kindererziehungsleben von ca. 15-20 Jahren!) sagt er:
Bisher durften Frauen früher in Rente gehen, weil damit auch ihre Leistung bei der Kinderaufzucht gewürdigt werden sollte.
Papier: (nicht pauschal alle Frauen, sondern...) nur wer wirklich Nachwuchs großzieht, sollte deswegen auch einen besonderen Ausgleich im Rentenrecht erhalten. Das kann auch ein Hausmann sein, der sich für einige Jahre aus dem Beruf ausklinkt und sich um seine Kinder kümmert. Die Erziehungsleistungen müssen gleichwertig wie Arbeitszeiten in die Rentenberechnung eingehen. Das ergibt sich auch aus der besonderen staatlichen Fürsorgepflicht, welche die Verfassung zugunsten der Familie vorsieht. Schließlich erbringen die Eltern auch Leistungen für die Sozialversicherung: Sie sorgen für dringend nötigen Nachwuchs an künftigen Beitragszahlern.
SPIEGEL: Bisher zählt aber bei der Rente Arbeit weit mehr als Kinder.
Papier: Das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber in den letzten Jahren einen ganz klaren Auftrag ins Stammbuch geschrieben, die schlechtere Behandlung von Erziehungsleistungen bei der Rente schrittweise abzubauen. Bisher ist dieses Ziel leider noch nicht voll verwirklicht, weil es wohl finanzpolitisch nicht in die Landschaft paßte.
SPIEGEL: Die Kosten der Sozialversicherung müßten deswegen doch nicht steigen. Es geht darum, die Lasten zwischen Beitragszahlern mit Kindern und den Kinderlosen anders zu verteilen.
Papier: Einem rentenrechtlichen Bonus für Kindererziehung, etwa durch geringere Beiträge, stünde unser Grundgesetz jedenfalls nicht entgegen. Y"
Jedenfalls ist es in den letzten Jahren mit der Anerkennung der Erziehungszeiten nicht besser geworden, sondern noch schlechter.