Rentenminderung wg. Arbeitszeitverringerung

von
Melanie

Ich grüble zur Zeit über folgendem Problem: wie kann man ermitteln, wieviel Rente man verliert, wenn man die Arbeitszeit auf eine Teilzeitbeschäftigung reduziert und somit weniger Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt? Gibt es eine Möglichkeit diesen Verlust auszugleichen?

von
Anser

Anhand der Bruttoverdienstes, kann man ungefähr die Rentensteigerung für ein Jahr errechnen. Hierbei gilt :

Brutto ca. 30000 Euro entspricht einem Zuwachs von ca. 26 Euro.

Eine Möglichkeit den Verlust auszugleichen gibt es nicht, da sie bereits Pflichtbeiträge zahlen, und kien Recht zur freiwilligen Zahlung haben.

Experten-Antwort

Die Bewertung geht folgendermaßen: SV-Bruttoverdienst geteilt durch das Durchschnittsentgelt mal aktuellem Rentenwert. Z.B.: 30.000,- : 30.879,- X 26,56 = 25,80 EUR Rentenanspruch. Bei weniger Verdienst: 15.000,- : 30.879,- X 26,56 = 12,90 EUR Rentenanspruch. Solange es Pflichtbeiträge sind, kann man dies nicht ausgleichen.

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