Wenn Sie mit Vollendung des 63. Lebensjahres die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie die 45jährige Wartezeit erfüllen. Für die 45 Jahre werden auch freiwillige Beiträge hinzugerechnet. Allerdings würden freiwillige Beiträge, die in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn bei gleichzeitiger Arbeitslosigkeit gezahlt werden, nicht mitgezählt. Sie können auch keine freiwilligen Beiträge für zurückliegende Jahre zahlen, um die Wartezeit zu erfüllen.
Eventuell fehlen Ihnen auch nur noch weniger Monate. Beispielsweise könnten Sie durch die zusätzliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres Ihrer Kinder (Mütterrente) weitere Beitragsmonate erwerben. Es ist besser, wenn Sie sich Ende des Jahres nochmals an Ihren RV-Träger wenden. Bis dahin sollte eine Berechnung nach neuem Recht möglich sein.
Im Übrigen können Sie die Rentenminderung infolge vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente auch durch Beitragszahlung ausgleichen. Dies ist jedoch eher teuer. Inwieweit sich das in Ihrem Fall lohnen würde, kann Ihnen auch nur Ihr Rentenversicherungsträger errechnen.