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Rentenmitteilungsverfahren

von ruv9229.03.2008 | 07:34
1140 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit 2005 müssen alle Rentenleistungen der DRV gemeldet werden, die diese weiterleitet an die Finanzämter. Dazu zählen auch die sogenannte Riester,Rürup und die betriebliche Altersvorsorge, aber müssen auch ganz normale private Rentenversicherungsleistungen gemeldet werden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die "Riester-" und insbesondere die "Rürup-Rente" sind ja auch meist private Versicherungen.

Das Alterseinkünftegesetz verpflichtet neben den gesetzlichen, landwirtschaftlichen, betrieblichen und berufsständischen Rentenversicherungen auch die privaten Versicherungsunternehmen, ihre Zahlungen pro Rentenbezieher jährlich der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zu melden.

1 Antworten

Schiko.,am 29.03.2008 | 09:26
Ja, so wird es in der tat, rückwirkend sogar bis 2005 sein. Lassen sie sich aber nicht ins boxhorn jagen - diese aussage machte die frühere parlamentarische staatssekretärin , frau dr.hendricks und auch das bay. finanzministerium . Sind die technischen voraussetzungen geschaffen-namens- meldung durch die einwohnemeldeämter - kann für jeden erdenbürger eine " Identifikationsnummer " vergeben wer- den. Es ist das ziel, bis 31.12.2008 soll dies soweit sein. Die meldung erfolgt aber nicht an das örtliche finanzamt- auch wenn dies hie und da- sogar finanzbeamte erzählen. Alle daten werden der zentralen stelle (ZfA) mitgeteilt, diese wiederum leitet diese an die einschlägigen länderfinanz- ämter weiter. Wer etwas anderes behauptet soll dies hier beweisen. Natürlich haben die örtlichen finanzämter zugriff, wenn dies als geboten erscheint. Immer wieder weisen auch die steuerbehörden darauf hin, alle rentner. deren zu versteuerndes einkommen die frei- grenze 7.664 / 15.328 led.vh. übersteigt sind zur steuer- erklärung verpflichtet. Dies stimmt ja auch dem grunde nach , darf aber nochmals darauf hinwiesen, vom steuerpflichtigen anteil Für die einleuchteten hinweise, dies hier ist ein forum der rentenversicherung, vorab schon dank. Mit freundlichen Grüßen.
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