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Experten-Antwort

Rentennachprüfung,welches datum zählt

von Lilo30.11.2012 | 18:52
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Guten tag ich habe mal eine Frage,oft lese ich in diesem forum beiträge,wo es um die nachprüfung der rente auf unbestimmte dauer geht,welches datum ist eigentlich der Stichtag,ist es das Datum der Antragstellung oder der beginn der rente?,da vergehen auch noch ein paar Monate,ich habe auch eine Rente auf unbestimmte zeit und ich weiß nicht wann bei mir eine erneute nachprüfung ansteht,oder weiß ich es erst wenn ich das erste mal aufgefordert werde,vielen Dank für eine Antwort,da kann mir bestimmt jemand weiterhelfen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Während des Bezuges einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird der Anspruch aus verschiedenen Gründen und Anlässen überprüft. Dies kann mit einer Nachuntersuchung, mit einer Selbstauskunft des Rentenbeziehers oder bei sonstigen Anlässen (z. B. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit) erfolgen. Ob eine Nachuntersuchung durchzuführen ist, wird vom zuständigen Prüfarzt vorgegeben; ist also einzelfallabhängig. Eine Prüfung im Rahmen einer Selbstauskunft wird in der Regel spätestens alle drei Jahre durchgeführt. Inwieweit bei jedem Rentenversicherungsträger dabei vom Datum der Entscheidung auszugehen ist, weiß ich nicht. Bei verschiedenen Konstellationen wird von einer Prüfung im Rahmen einer Selbstauskunft abgesehen. Diesbezügliche Festlegungen können bei den Trägern ebenfalls unterschiedlich geregelt sein.

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26 Antworten

Konradam 30.11.2012 | 19:55
Es gibt keine festen Überprüfungsfristen. Manche werden jedes Jahr überprüft, andere nie. Dazwischen ist alles möglich. Wenn Sie es genau wissen wollen, rufen Sie bei der DRV an. Ob es allerdings sinnvoll ist, "schlafende Hunde" zu wecken, muß jeder selbst entscheiden!
Klaus-Peteram 30.11.2012 | 19:52
Es ist ja gar nicht gesagt ob bei ihnen überhaupt eine Nachprüfung stattfindet. Das wird von Regionalträger zu Regionalträger ganz unterschiedlich gehandhabt. Einige machen diese Überprüfungen mehr oder weniger regelmäßig uind andere wiederum nicht oder nur in Einzelfällen wenn es aus med. Gründen angezeigt ist. Auf jeden Fall wird die Nachprüfung und deren Zeiträume bereits bei Zuerkennung der unbefr. Rente festgelegt. Ansonsten schauen Sie auf das Datum ihres Rentenbescheides. Das Datum des Rentenbescheides der unbefr. Rente ist das entscheidende Kriterium und gibt den Termin der nächsten Überprüfungen vor. Allerdings nun nicht exakt auf den Tag genau. So um dieses Datum herum ( +/- ca. 1 Woche ) und im 2- Jahresryhtmus erfolgt die Mitteilung z.b. der DRV Bund, Berlin das eine Nachprüfung stattfindet. Sie würden also dann Post bekommen.. Ob das jetzt allerdings für jeden und alle Rentenversicherungsträger im Falle einer Nachprüfung gilt entzieht sich meiner Kennntis. Bei mir ( DRV Bund, Berlin ) war es z.b. bei der 1. Nachprüfung exakt 1 Woche vor dem Tag 2 Jahre nach dem Datum des damaligen unbefristeten Rentenbescheides. Also Rentenbescheid 18.3.08 - 1. Nachprüfung 11.3.10. Die 2. Nachprüfung erfolgte dann am 20.3.12. Von einem Kollegen der auch bei der DRV Bund versichert ist habe ich exakt voon einem ähnlichen zeitlichen Ablauf erfahren. Also wird das wohl zumindest bei der DRV, Berlin so gehandhabt. Mitte März 2014 sollte es dann wieder soweit sein. Da kann man die Uhr nach stellen...
leoam 30.11.2012 | 20:04
Kann man vermuten, dass mit dem 60. Lebensjahr wahrscheinlich keine Überprüfungen mehr kommen?
Konradam 30.11.2012 | 20:13
Ausgeschlossen ist gar nichts. Wenn allerdings bis zum 60. Geburtstag noch nie Überprüfungen erfolgt sind, wäre es zumindest höchst unwahrscheinlich, dass danach noch was kommt.
Klaus-Peteram 01.12.2012 | 10:29
Nein, das kann man leider nicht. Dies wurde hier schon öfters gefragt und auch die Experten sagen dazu nichts... Gerüchteweise kursiert ja auch immer mal wieder , das bereits ab dem 55. Lebensjahr nicht mehr geprüft würde. Vor allem diejenigen die bei der DRV Bund, Berlin versichert sind sollten aber in der Hinsicht ganz vorsichtig sein und sich auf Nachprüfungen bis zur Altersrente zumindest einstellen.. Wäre ja mal ganz nett, wenn hier jemand der übereits über 55 ist mal posten würde ob er noch geprüft wird. Interssant wäre dann noch um wechen Träger es sich dabei handelt. Ein Bekannter von mir hatte gerade aktuell mit 54,5 Jahren seine 1. Nachprüfung der unbefr. Rente durch die DRV Bund. Ich werde dann in 2 Jahren.- wenn er dann schon 56,5 iist - berichten ob er eine weitere Nachprüfung durchlaufen musste... Letztlich ist es aber sicher so, das diejenigen die z.b.schon seit als 3-4 oder mehr Jahren ihre unbefr. Rente erhalten und bis heute noch nicht 1x überprüft wurden dann auch zukünftlich nicht mehr überprüft werden. Es macht ja nun gar keinen Sinn z.b. erst nach 5 oder mehr Jahren die erste Nachprüfung einzuleiten. Aber wie schon mal geschrieben, handelt es sich bei diesen 2-jährigen Nachprüfungen der DRV Bund eben nicht um Nachprüfungen aus rein med. Gründen. Das ist ein Sonderfall und in der Form und dem Umfang wohl eine alleinige Vorgehehensweise der " Berliner ". Da geht es hauptsächlich darum eine zwischenzeitlich aufgenommene und bisher nicht gemeldete Beschäftigung " aufzudecken . " Ob aber diese Vorgehensweise und dieser " Alleingang " rechtlich überhaupt haltbar ist wage ich gsnz stark zu bezweifeln. Aber wo kein Kläger - da auch kein Richter.
Tante Kätheam 01.12.2012 | 08:51
Sind Sie Mitarbeiter der DRV, das Sie das so einfach behaupten können! Jeder der hier bisher geschrieben hat kennt diesen 2 Jahresrythmus und auch in diesen Schreiben, die beiliegend zum Fragebogen verschickt werden steht das JEDER der der eine Rente auf unbestimmte Zeit erhält überprüft wird! Also woher haben Sie diese Weishheit! Gruß Tante Käthe
KSCam 01.12.2012 | 11:29
Mit all den gemachten Spekulationen helfen wir der Fragestellerin nicht wirklich weiter, weil keiner weiß, ob und wann sie "überprüft" wird. Da hilft nur eines: individuell nachfragen. PS: ob dann der, der angefragt wird, dies zum Anlass nehmen würde eine Nachprüfung zu starten, obwohl die gar nicht vorgesehen ist? Auch das ist eigentlich nichts anderes als eine "wilde Spekulation"......
Tinaam 01.12.2012 | 10:41
Ich bin mit 55 Jahren berentet worden. DRV Bund und hatte keine Nachprüfung. Als ich 60 Jahre wurde , habe ich in Schwerbehinderten Rente gewechselt. Schönes 1. Adventswochenende wünsche ich. Tina
Onkel Ottoam 01.12.2012 | 14:31
Das stimmt so nicht! Ich beziehe seit 12 Jahren ebenfalls eine "unbefristete" Rente, bin aber bisher noch kein einziges Mal zwecks Überprüfung angeschrieben worden. Mein Schwager hingegen, wurde schon 3 mal innerhalb von 5 Jahren "überprüft". So einheitlich wie Sie das hier darstellen scheint das wohl doch nicht zu sein! Grüße auch von Tante Elfriede!
Tante Kätheam 01.12.2012 | 14:47
Jeder der hier bisher geschrieben hat kennt diesen 2 Jahresrythmus und auch in diesen Schreiben, die beiliegend zum Fragebogen verschickt werden steht das JEDER der der eine Rente auf unbestimmte Zeit erhält überprüft wird! Tante Käthe
Das stimmt so nicht! Ich beziehe seit 12 Jahren ebenfalls eine "unbefristete" Rente, bin aber bisher noch kein einziges Mal zwecks Überprüfung angeschrieben worden. Mein Schwager hingegen, wurde schon 3 mal innerhalb von 5 Jahren "überprüft". So einheitlich wie Sie das hier darstellen scheint das wohl doch nicht zu sein! Grüße auch von Tante Elfriede!
Wir reden aber nur über den DRV und nicht über einen regionalen Rententräger!
Tante Kätheam 01.12.2012 | 15:36
Onkel Otto Der DRV Berlin kocht sein eigenes Süppchen! Wenn Sie das nicht wissen beziehen auch keine Rente vom DRV Berlin oder soll ich besser sagen damit Sie es verstehen von der ehmaligen BFA für Angestellte! Wenn Sie Thread gelesen hätten wissen Sie was ich meine!
KSCam 01.12.2012 | 18:35
Die DRV Bund sitzt in Berlin und hat Oganisationseinheiten in Stalsund und Gera stationiert...... Sie meinen also die ehemalige BfA, die seit nunmehr über 7 Jahren DRV Bund heißt. :)
Liloam 01.12.2012 | 18:19
hallo Hier ist noch mal Lilo,mich würde mal intressieren,ich bin rentenversicherung Bund ,mein rentenantrag wird aber von Stralsund bearbeitet ,gehört das auch zu den schlimmen Berlinern? ist jetzt vielleicht eine blöde frage,aber ich kenne mich da nicht so gut aus wie ihr Vielen Dank im voraus Lilo
Onkel Ottoam 01.12.2012 | 20:27
Ich kenne tatsächlich keine(N) DRV sondern nur EINE DRV (DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG)! Und da gehört die DRV Bund genauso zu, wie die DRV Westfalen, DRV Niedersachsen/Bremen etc., etc. Wie Sie auf folgende Feststellung gekommen sind, ist mir schleiherhaft: Zitat Tante Käthe: "Wir reden aber nur über den DRV und nicht über einen regionalen Rententräger" In der Eröffnungsfrage von Lilo war absolut keine Rede davon. (Ich beziehe meine Rente übrigens auch von der DRV Bund. Nur zur Info!) Warum sollte beispielsweise jemand der querschnittsgelähmt im Rollstuhl sitzt und obendrein noch taub und blind ist überprüft werden? Das macht selbst die DRV-Bund nicht!
Onkel Ottoam 01.12.2012 | 20:24
Ich kenne tatsächlich keine(N) DRV sondern nur EINE DRV (DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG)! Und da gehört die DRV Bund genauso zu, wie die DRV Westfalen, DRV Niedersachsen/Bremen etc., etc. Wie Sie auf folgende Feststellung gekommen sind, ist mir schleiherhaft: Zitat Tante Käthe: >>Wir reden aber nur über den DRV und nicht über einen regionalen Rententräger!
Liloam 02.12.2012 | 10:37
hallo,zusammen Es hat mich schon erstaunt,wie viele menschen die eine Rente auf unbestimmte zeit haben,wie ich auch,so unterschiedliche erfahrungen gemacht haben,das ist ja wie eine zeitbombe,menschenunwürdig,wie da mit Kranken umgegangen wird,da sollte doch eine klare regelung her z.B.Rente auf zeit,dann wird nachgeprüft, evt.Verlängert Rente unbefristet,es wird nie mehr nachgeprüft,weil UNBEFRISTET,ist eigentlich für immer dann Rente auf unbestimmte Zeit,da müsste ja dann eigentlich jeder überprüft werden,nach welchen raster wird da eigentlich gearbeitet??,das finde ich unmöglich,der eine wird alle 2 Jahre ,der andere alle 3 Jahre,mancher nie,das ist ja wie beim Glücksspiel,das darf es so nicht geben,das finde ich sehr ungerecht,ich selber habe noch kein Überprüfungsformular bekommen,aber irgendwann kann ich mit einer Überprüfung rechnen,laut euren Berichten, da bin ich dann 56 oder 57 Jahre,da stellt sich doch jeder der weiss das man eine Rente auf unbestimmte Zeit erhalten hat die Fragehat ob man die zu Recht erhalten,oder zweifelt die DRV die bedürftigkeit an,weil unbestimmt ist doch eigentlich eine Blöde aussage,da steht keiner dafür und keiner dagegen,aus meiner sicht gesehen,man sagt ja auch nicht zu jemanden es ist unbestimmt ob ich heute komme oder nicht.so das musste ich jetzt einfach mal sagen Wünsche euch einen schönen Sonntag,weil heute BESTIMMT SONNTAG IST liebe Grüße von Lilo
Klaus-Peteram 02.12.2012 | 12:01
Es gibt halt immer noch 16 ! eigenständig agierende Rentenversicherungsträger kreuz und quer durch die Republik verstreut. DIE " Deutsche Rentenversicherung " gibt es also nicht und schon gar nicht eine gemeinsame Vorgehensweise. Für mich völlig unverständlich und eigentlich ein " Skandal " . Und das 7 Jahre nach der Neugliederung / Fusion. "Die Deutsche Rentenversicherung hat 16 rechtlich selbständige Versicherungsträger. Diese sind entweder regionenübergreifend/bundesweit (Bundesträger) oder in einer bestimmten Region (Regionalträger) zuständig. " Träger der Deutschen Rentenversicherung : Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg Deutsche Rentenversicherung Bayern-Süd Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover Deutsche Rentenversicherung Hessen Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Deutsche Rentenversicherung Nord Deutsche Rentenversicherung Nordbayern Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Deutsche Rentenversicherung Rheinland Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Deutsche Rentenversicherung Saarland Deutsche Rentenversicherung Schwaben Deutsche Rentenversicherung Westfalen http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Rentenversicherung#Liste_d… Damit dürfte klar sein, warum es so unterschiiedliche Vorgehehensweisen u.a. speziell auich bei den Nachprüfungen der unbefr. Rentner gibt !
Tante Kätheam 02.12.2012 | 12:37
otto Nun hat auch Klaus-Peter die gleiche Festellung wie ich Ihnen erklärt! Ich hoffe Sie haben jetzt endlich VERSTANDEN wovon ich rede!!!!!!!!!
Onkel Ottoam 02.12.2012 | 14:16
Das was Klaus Peter erklärt hat, war mir schon lange bekannt und wurde meinerseits auch nie bestritten! Verstanden habe ich allerdings immer noch nicht, was Sie an Konrads Beitrag, der sachlich völlig korrekt war, auszusetzen hatten und wie Sie auf folgende "Feststellung" gekommen sind: Zitat Tante Käthe: "Wir reden aber nur über den DRV und nicht über einen regionalen Rententräger!" Da von war nirgends die Rede! Ich hoffe Sie haben jetzt endlich VERSTANDEN wovon ich rede!!!!!!!!!
Onkel Ottoam 02.12.2012 | 14:45
Versuchen Sie es mal hiermit: http://www.strickanleitung.info/ Das ist vielleicht einfacher zu verstehen....
Liloam 02.12.2012 | 18:15
Von Lilo ich möchte mich bei Klaus-Peter und onkel Otto für ihre ausführlichen Informationen bedanken,ihr macht euch so viele Mühe,und an tante Kähte bitte regen sie sich nicht so auf,das ist nicht gut für unsere gesundheit,man kann sich alle meinungen in ruhe durchlesen Das ist nicht persönlich gemeint In diesem Sinne noch einen schönen Sonntag Von Lilo
=//=am 06.12.2012 | 10:05
Arbeitsanweisung der DRV: Renten nach dem Recht ab 01.01.2001 Diese Renten werden grundsätzlich als Zeitrenten gewährt, wenn eine Besserung aus medizinischer Sicht möglich ist. Ansonsten werden diese Renten unbefristet gewährt. Rentenkontrollen fallen daher nur in Ausnahmefällen an. Renten nach dem Recht bis 31.12.2000: Rentenkontrolltermine sind nur dann einzugeben, wenn der Prüfarzt/Soz.Medizinische Dienst in seiner Entscheidung über das Leistungsvermögen die Frage der Nachuntersuchung mit "Ja" angekreuzt hat. In der Regel gibt der Arzt auch den Nachuntersuchungs- bzw. Kontrolltermin vor (längstens 3 Jahre nach seiner Stellungnahme). Mit dem Datum der Bescheidserteilung hat das nichts zu tun. Die Regionalträger der DRV verfahren nach dieser Arbeitsweisung. Wie die DRV Bund dies hält und umsetzt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Liloam 06.12.2012 | 17:40
und warum teilt man dieses nicht gleich mit ,wenn man das überprüfungsdatum schon vorher weiß,warum diese geheimniskrämerei??.Da es so viele verschiedene Verfahrungsarten gibt,habe ich noch eine Frage,sind denn wenigstens die fragebögen alle gleich,ich lese mal nur selbstauskunftbogen,dann wieder auch fragebögen für die behandelten Ärzte ,das kann ich nicht verstehen. Vieln dank lilo
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