Es handelt sich um eine Renten Nachzahlung von ca 13 Monaten, was ich nicht verstehe ist, daß dort die letzten 4 Monate aufgelistet sind, wo ich kein Arbeitslosengeld bekommen habe, da die mir einen aufhebungsbescheid gegeben haben, wegen Leistungen der Rente. Da diese aber erst 4 Monate nach Bewilligung gezahlt wird, wegen einer Änderung, darf das Geld trotzdem mit dem Arbeitsamt verrechnet werden? Weil ich ja in diesen 4 Monaten gar keine Leistungen bekommen habe.
Das ich die anderen 8 Monate rückwirkend zahlen muss ist mir klar, doch was genau ist mit den anderen 4 Monaten?
Wird die Rente Nachzahlung von Monat zu Monat verrechnet? Wenn ja würde man ja feststellen das ich keine Zahlungen bekommen habe.