Hallo zusammen, ich habe rückwirkend ab 1.3.14 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten. Die Krankenkasse hat mir die Beiträge zur ALV und ant. Pflegeversicherung zurück überwiesen. Nun hat die Rentenversicherung den Rest der Rentennachzahlung überwiesen. Leider kam keine detaillierte Aufstellung.
Was ist eigentlich mit den RV-Beiträgen, die ich während meines Krankengeldbezuges gezahlt habe? Erhalte ich die auch zurück?
Vielen Dank für die Infos
30.11.2014, 13:38
von
Sozialröchler?
Zitiert von: rund22
Leider kam keine detaillierte Aufstellung.
Was ist eigentlich mit den RV-Beiträgen, die ich während meines Krankengeldbezuges gezahlt habe? Erhalte ich die auch zurück?
Wenn das Krankengeld höher war, müssen Sie nur den Zeitraum überprüfen. Die Rente für den Zeitraum des gleichzeitigen Rentenbezugs steht der Krankenkasse zu. Die detailierte Abrechnung müssen Sie bei der Krankenkasse erfragen, nicht bei der Rentenversicherung.
Die Beiträge zur Rentenversicherung bis zum Zugang des Rentenbescheides sind zu Recht entrichtet und werden nicht erstattet. Die Beiträge nach dem Leistungsfall werden bei einem neuen Leistungsfall (Alter, Tod) berücksichtigt.
30.11.2014, 16:05
von
Glimpnickel
Zitiert von: rund22
Hallo zusammen, ich habe rückwirkend ab 1.3.14 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten. Die Krankenkasse hat mir die Beiträge zur ALV und ant. Pflegeversicherung zurück überwiesen. Nun hat die Rentenversicherung den Rest der Rentennachzahlung überwiesen. Leider kam keine detaillierte Aufstellung.
Was ist eigentlich mit den RV-Beiträgen, die ich während meines Krankengeldbezuges gezahlt habe? Erhalte ich die auch zurück?
Vielen Dank für die Infos
Sonst noch Wünsche? Sie haben doch schon genug kassiert!
01.12.2014, 13:25
Experten-Antwort
Hallo rund22,
Sozialröchler? hat Ihre Frage zutreffend beantwortet.