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Experten-Antwort

Rentennachzahlung Aufrechnung mit ALG I

von Chrilasi18.04.2016 | 20:03
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, habe meinen Rentenbescheid über volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Nachzahlung wird zurückbehalten wegen Ansprüche der Agentur für Arbeit- Meine Frage: Rente rückwirkend ab 01.10.2014, die Zahlungen der Arbeitsagentur vom Mai 2014 bis Dezember 2015, ab wann wird nun verrechnet? denn die Zahlung der Agentur für Oktober wurde ja erst im November angewiesen, ergo muesste erst ab November abgerechnet werden. Denke ich da richtig? Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Chrilasi,

den Ausführungen von Nahla und W*lfgang schliessen wir uns an.

Sofern Sie noch Unklarheiten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger und lassen sich die einzelnen Positionen des Erstattungsanspruches erläutern.

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4 Antworten

Nahlaam 18.04.2016 | 20:56
Verrechnet wird der komplette mögliche Zeitraum unabhängig vom eigentlichen Zahldatum, also ab der Rentengewährung vom 01.10.2014 - 31.12.2015 wird die Rente mit dem gezahlten Arbeitslosengeld verrechnet, ab Januar 2016 haben Sie dann Anspruch auf die Rentenzahlung.
W*lfgangam 18.04.2016 | 21:01
Hallo Chrilasi, unabhängig davon, wann die AfA die Zahlung 'angewiesen' hat, wird natürlich Monat für Monat abgerechnet, in dem die Zahlung zustand - also ist der Oktober 2014 doppelt mit Sozialleistungen belegt - Rente und ALG ...die AfA kassiert damit zurecht die Oktober-Zahlung ein. Es sei denn, die AfA-Zahlung war tatsächlich erst für November bestimmt - können Sie eigentlich auf Ihren Kontoauszügen kontrollieren, auf denen die Zahlungszeiträume genau spezifiziert sind. Eine genaue Abrechnung erhalten nach Abschluss der Verrechnungen von der DRV - wenn Sie da Zweifel haben, können Sie immer noch in Widerspruch gehen. Gruß w.
Chrilasiam 18.04.2016 | 22:04
Vielen Dank für die Antworten. Ich bin mir nicht sicher, der Oktober ist eben nicht doppelt belegt, denn die Zahlung vom Oktober ist doch die vom September. Hier wird doch auch im Nachhinein gezahlt, so würde mir ein Monat fehlen, oder liege ich wirklich so falsch? Die 1. Rentenzahlung würde ich dann für Januar im Februar erhalten, da fehlt doch ein Zeitraum?
Nahlaam 19.04.2016 | 09:23
Nein, da fehlt nichts. Die Zahlungen werden nachranging für den abgelaufenen Monat gewährt, die Rente für Januar wird am 30. des Monats bezahlt. Dass Sie diese dann im Februar "verbrauchen" hat nichts mit der Fälligkeit zu tun. Die AfA wird dann die Rente mit dem gezahlten Arbeitslosengeld verrechnen, d.h. Sie haben z.B. 600 € Alg erhalten und bekommen jetzt quasi rückwirkend 580 € Rente, dann werden diese 580 € an die AfA gezahlt zur Rückzahlung des geleisteten Arbeitslosengeldes. Die fehlenden 20 € brauchen Sie dabei auch nicht zu stören, es gibt diesen "Ersatz" nur in Höhe der Rente, d.h. Sie brauchen nicht zu befürchten, dass Sie da noch etwas drauf legen müssen. Gleiches gilt auch für den Ausgleich des Krankengeldes. Auf Ihren Kontoauszügen müssten Sie den genauen Zahlungszeitraum erkennen können, so müssten Sie feststellen, dass die im November ausgezahlte Zahlung vermutlich bis 31.10.15 gewesen ist.
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