hallo,mein mann bekam jetzt eine rentennachzahlung,alle was anspruch hatten wurde der betrag abgerechnet..meine frage,,muss ich dass dem sozialamt mitteilen??dass amt zahlt einen teil der heimkosten
01.11.2014, 21:29
von
W*lfgang
Hallo Christine EHRSAM,
auch Leistungen zur Pflege (stationär oder ambulant) sind Sozialhilfe-Leistungen, die gegen Rentenansprüche aufzurechnen sind.
Daher JA, Sie sind verpflichtet, diese Mehrleistung an Rente dort mitzuteilen.
Gruß w.
03.11.2014, 11:58
Experten-Antwort
Hallo Christine EHRSAM,
bitte teilen Sie dem Sozialamt mit, dass Sie bzw. Ihr Mann eine Rentennachzahlung erhalten haben. Das Sozialamt wird dann prüfen, ob und in welcher Höhe die Rentenleistung auf die Sozialhilfe angerechnet wird.