rentennachzahlung bei sozialhilfe

von
Christine EHRSAM

hallo,mein mann bekam jetzt eine rentennachzahlung,alle was anspruch hatten wurde der betrag abgerechnet..meine frage,,muss ich dass dem sozialamt mitteilen??dass amt zahlt einen teil der heimkosten

von
W*lfgang

Hallo Christine EHRSAM,

auch Leistungen zur Pflege (stationär oder ambulant) sind Sozialhilfe-Leistungen, die gegen Rentenansprüche aufzurechnen sind.

Daher JA, Sie sind verpflichtet, diese Mehrleistung an Rente dort mitzuteilen.

Gruß
w.

Experten-Antwort

Hallo Christine EHRSAM,

bitte teilen Sie dem Sozialamt mit, dass Sie bzw. Ihr Mann eine Rentennachzahlung erhalten haben. Das Sozialamt wird dann prüfen, ob und in welcher Höhe die Rentenleistung auf die Sozialhilfe angerechnet wird.

Mit freundlichen Grüßen

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