Rentennachzahlung für Verstorbene

von
Rosel

Ich bin Witwe.
Jetzt habe ich mich mal in Ruhe mit meiner Witwenrentenberechnung beschäftigt und dabei festgestellt, dass nicht alle Zeiten, für die mein Mann Rentenbeiträge bezahlt hatte, berücksichtigt wurden.
Jetzt möchte ich deshalb die Neuberechnung meiner Witwenrente beantragen. Kann ich auch eine Nachzahlung für die zu geringe Rente, die mein vor 2 Jahren verstorbenen Mannes 2 Jahre erhalten hat ,beantragen?

von
Rosanna

Hallo Rosel,

ja! Zunächst MUSS sogar die Rente Ihres verst. Mannes neu berechnet werden. Denn daraus ergibt sich der Witwenrentenanspruch (> Höhe der Rente).

Sofern sich tatsächlich eine höhere Rente ergibt, wird der Differenzbetrag nach § 44 Abs. 4 SGB X für 4 Jahre rückwirkend nachgezahlt.

Beispiel:

Antrag auf Neuberechnung nach § 44 SGB X im Jahre 2008:
Zahlung der erhöhten Rente (egal, ob Versichertenrente oder Witwenrente) ab 01.01.2004, sofern zu diesem Zeitpunkt schon ein Rentenanspruch bestand.

MfG Rosanna.

Experten-Antwort

Sie sollten auf jeden Fall eine Neuberechnung der Rente beantragen. Ihr Rentenversicherungsträger prüft dann, inwieweit eine Nachzahlung erfolgen kann.

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