Hallo MichaelW,
die Rente Ihres Schwiegervaters wird bis zum Ende des Monats geleistet, in der der Tod eingetreten ist. Dabei wird in der Regel der letzte Tag des Zeitraums in der Sterbeurkunde herangezogen. In Ihrem Fall also der 28.01.2021. Sollte jedoch im Einzelfall ein anderer Todestag wahrscheinlicher sein, ist dieser Tag maßgeblich.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung