Grundsätzlich haben Sie drei Monate Zeit, um fristgerecht einen Antrag auf Regelaltersrente zu stellen. Das heißt, daß bei einer Rentenantragstellung bis zum 31.10.2019 der Rentenbeginn 01.08.2019 möglich ist. Hier würden dann die Rentenbeträge entsprechend nachgezahlt. Wird der Antrag später gestellt, beginnt die Rente mit dem Antragsmonat.