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Experten-Antwort

Rentennachzahlungen

von Kuba, Pitti03.04.2019 | 12:38
158 Ansichten
4 Antworten

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Zum 01.08.2019 kann ich meinen Antrag auf Altersrente stellen. Ich beabsichtige zur Sparzwecken meine Altersrente erst viel später zu beantragen. Bekomme ich dann rückwirkend eine Nachzahlung ab 01.08.2019? Vielen dank. Mit freundlichen Grüßen aus Düsseldorf

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich haben Sie drei Monate Zeit, um fristgerecht einen Antrag auf Regelaltersrente zu stellen. Das heißt, daß bei einer Rentenantragstellung bis zum 31.10.2019 der Rentenbeginn 01.08.2019 möglich ist. Hier würden dann die Rentenbeträge entsprechend nachgezahlt. Wird der Antrag später gestellt, beginnt die Rente mit dem Antragsmonat.

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3 Antworten

chiam 03.04.2019 | 13:28
Was bedeutet zu „Sparzwecken“?
Crackam 03.04.2019 | 13:05
Wenn Sie die Regelaltersrente bis zum 30.11.19 beantragen, wird diese ab dem 01.08.2019 nachgezahlt. Stellen Sie den Antrag später, wird die Rente erst ab dem Antragsmonat gezahlt (sieh § 99 SGB VI).
Stadtteil Altstadtam 03.04.2019 | 13:30
Die DRV ist kein Sparverein. Bitte definieren Sie "viel später". Nehmen wir an Ihnen steht die Altersrente ab 01.08.2019 zu und Sie stellen den Antrag erst zum 01.12.2019, dann erhalten Sie die Rente ab Dezember. Mit freundlichen Grüßen aus dem Rheinland
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