Wie bereits im Beitrag von Zelda dargestellt, besteht die Möglichkeit die Rente nach § 75 Abs. 3 SGB VI neu zu berechnen. Wenden Sie sich dazu an die für Sie zuständige DRV und beantragen Sie dort die Neuberechnung. Sie erhalten nach Abschluss der Ermittlungen einen neuen Bescheid, den Sie dann dem zuständigen Sozialleistungsträger vorlegen können.